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(3) Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden in der Reget in der vorle -
sungsfreien Zeit zwischen den Lehrveranstaltungen zweier aufeinander
folgender Studienhalbjahre erbracht.
(4) Studienteistungen können als Prüfungsleistungen angerechnet werden,
sofern sie den Prüfungsleistungen nach Anforderung und Verfahren gleich -
wertig sind.
54
Zeugnisse
(1) Über die Bachelor-Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Näheres
regelt die Prüfungsordnung.
(2) Über die Ableistung und Anerkennung der Praktischen Studienphase
wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält Name und Sitz des
Praxisbetriebes. -
(3) Über die Bachetor-Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Näheres regell
die Prüfungsordnung.
55
Hochschulgrade
Mit Bestehen der Bachelor-Prüfung verleiht die Hochschule für Technik
und Wirtschaft den akademischen Grad „Bakkalaureus Scientarum in
Kommunikationsinformatik“ bzw. „Bachelor of Computer Science and
Communication Systems“ (abgekürzt B. Sc.). Hierüber wird eine Urkunde
ausgestellt.
86
Lehrangebote
(1) Module sind Pflichtmodule und nach Maßgabe des ZIST Wahlpflichtmodule.
Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule sind Prüfungsfächer. Wahlpflichtmodule
ermöglichen eine individuelle Schwerpunktbildung im Stu -
dium.
(2) Das Grundstudium umfasst nur Pflichtmodule.
(3) Die Module und der Studienverlauf ergeben sich aus dem Fächerkatalog
in der Anlage zur Prüfungsordnung.
(4) Die Module sind in einem Stoffplan näher beschrieben.
(5) Im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten können beliebige Module
zusätzlich als Wahlmodule belegt und sowohl Studien- als auch Prüfungs-