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b) Beratung bei der Konzeption und Antragstellung für Projekte über oder
unter Einsatz Neuer Medien,
c) Information über Fördermöglichkeiten,
d) impulsgebung zu Einsatz und Vernetzung Neuer Medien,
e) Erstellung von Vorschlägen zu Verbesserung des Qualitätsmanagements
beim Einsatz oder durch Einsatz Neuer Medien,
f) Mitwirkung bei der Evaluierung von Projekten,
g) Konzeption und Durchführung von Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen.
Das CC VISU berichtet dem Präsidium jährlich sowie auf Anforderung über
seine Arbeit.
3.Expertenkommissionen, Beirat
Das CC VISU kann zur Begleitung und Unterstützung seiner Arbeit Expertenkommissionen
zu Fachfragen berufen, deren Sprecher/innen einen Beirat
zur strategischen Beratung des CC VISU bilden. Mitglieder können Professorinnen
und Professoren und akademische Mitarbeiter/innen der Universität
sein. Ihre Tätigkeit in diesem Rahmen erfolgt in Dienstaufgabe.
Externe Wissenschaftler/innen können gleichberechtigt beteiligt sein.
4. Leitung
Das CC VISU wird von einem Mitglied der Universität geleitet. Der/ Die
Leiterin wird von der Universitätspräsidentin/vom Universitätspräsidenten
bestellt und abberufen. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Der/Die Universitätspräsident/in kann im Benehmen mit der Leitung eine
stellvertretende Leitung bestellen,
Der/Die Leiter/in des CC VISU sorgt für die ordnungsgemäße Erfüllung der
Aufgaben des CC VISU. Er/Sie stellt die Anträge nach $ 28 Abs. 4 UG und
ist für den ordnungsgemäßen Einsatz des zugeordneten Personals und
der Sachmittel verantwortlich.
5. Evaluierung
Aufgabenstellung, Leistungen und Ergebnisse des CC VISU werden rechtzeitig
vor Ablauf der in Ziffer 1 genannten Frist bewertet. Auf der Grundlage