Full text : 2002 (0046)

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e) sich über die Bedingungen, unter denen die zum Teil im Rahmen
von Lizenzverträgen erworbene Software, Dokumentationen oder
Daten zur Verfügung gestellt werden, zu informieren und diese
Bedingungen zu beachten,
f) insbesondere Software, Dokumentationen und Daten, soweit nicht
ausdrücklich erlaubt, weder zu kopieren noch weiterzugeben noch
zu anderen als den erlaubten, insbesondere nicht zu gewerblichen
Zwecken zu nutzen.

Zuwiderhandiungen können Schadenersatzansprüche begründen
(8 7).

4. Die IT-Infrastruktur darf nur in rechtlich korrekter Weise genutzt werden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass insbesondere folgende
Verhaltensweisen nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe gestellt sind:

a) Ausforschen fremder Passworte, Ausspähen von Daten (8& 2022
StGB):

b) unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen
 von Daten (8303a StGB);
c) Computersabotage (8 303b StGB) und Computerbetrug (8& 263a
StGB);
d) die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen (8 86 StGB) oder rassistischem Gedankengut
(8 130 StGB);
e) die Verbreitung gewisser Formen von Pornographie im Netz (8 184
Abs. 3 StGB);
f) Abruf oder Besitz von Dokumenten mit Kinderpornographie (8 184
Abs. 5 StGB);
g) Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (8 185 ff StGB)

Die Hochschulleitung behält sich die Einleitung strafrechtlicher Schritte
sowie die Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche ausdrücklich vor
(8 7).

5. Dem Benutzer/der Benutzerin ist es untersagt, ohne Einwilligung des
der zuständigen Svstembetreibers/Svstembetreiberin

a) Eingriffe in die Hardware-Installation vorzunehmen,
b) die Konfiguration der Betriebssysteme oder des Netzwerkes zu ver
ändern.

Die Berechtigung zur Installation von Software ist in Abhängigkeit von
den jeweiligen örtlichen und systemtechnischen Gegebenheiten gesondert
 geregelt.
            
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