zu
(2) Hat eine Studierende/ein Studierender in einem Fach vor dem 1.
Oktober 2000 erfolglos an einer Prüfung teilgenommen, gilt für sie/ihn in
diesem Fach noch die alte Prüfungsordnung. Diese Übergangsregelung
gilt nur bis zum 30. September 2002.
Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Legende
Art Fach
Jwostd
Voraussetzung
PrflL et
Klaus h
Gw Fach
GwStdl
Art Stat
BogBst
Termin
XI. Fächerkatalog
P Pflichtfach
WP Wahlpflichtfach
W Wahlfach
Jahreswochenstunden: Teil Teilfach,
Fach Prüfungsfach
Zulassungvoraussetzung: PA Praktikumsaufgabe,
VP Vorprüfung
K Klausur,
K Tk Klausur in Teilklausuren
H Hausarbeit, R Referat
Klausurdauer In Stunden‘
Gewicht des Faches bei mehreren Fächern / Prüfungsleistungen
Gewichtung Prüfungsleistung zu Studienleistung bzw. der
Teilleistungen
Art der Studienleistung
K Klausur,
H Hausarbeit,
R Referat
Bedingung zum Bestehen: X = jede Teilleistung ist zu bestehen
P: Studiengangssemester, in dem erstmals die Prüfungsleistung
absolviert werden kann ;
AN: Studiengangssemester, in dem spätestens mit der Prüfung
begonnen werden muss