Full text : 2001 (0045)

zu

(2) Hat eine Studierende/ein Studierender in einem Fach vor dem 1.
Oktober 2000 erfolglos an einer Prüfung teilgenommen, gilt für sie/ihn in
diesem Fach noch die alte Prüfungsordnung. Diese Übergangsregelung
gilt nur bis zum 30. September 2002.

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes

Legende
Art Fach

Jwostd

Voraussetzung

PrflL et

Klaus h
Gw Fach
GwStdl

Art Stat

BogBst
Termin

XI. Fächerkatalog

P Pflichtfach
WP Wahlpflichtfach
W Wahlfach

Jahreswochenstunden: Teil Teilfach,
Fach Prüfungsfach

Zulassungvoraussetzung: PA Praktikumsaufgabe,
VP Vorprüfung
K Klausur,
K Tk Klausur in Teilklausuren
H Hausarbeit, R Referat
Klausurdauer In Stunden‘

Gewicht des Faches bei mehreren Fächern / Prüfungsleistungen
Gewichtung Prüfungsleistung zu Studienleistung bzw. der
Teilleistungen

Art der Studienleistung

K Klausur,
H Hausarbeit,
R Referat

Bedingung zum Bestehen: X = jede Teilleistung ist zu bestehen
P: Studiengangssemester, in dem erstmals die Prüfungsleistung
absolviert werden kann ;
AN: Studiengangssemester, in dem spätestens mit der Prüfung
begonnen werden muss
            
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