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Prüferinnen/Prüfer
In der Regel sind die Prüferinnen/Prüfer Professorinnen/Professoren oder
Lehrbeauftragte des Fachbereichs. Sie müssen Lehrveranstaltungen in
dem zu prüfenden Fach halten oder gehalten haben. Gastprüferinnen/
Gastprüfer können nur in begründeten Ausnahmefällen bestellt werden,
etwa bei Prüfungen, die in Kooperationsverträgen mit anderen Hochschulen
vorgesehen sind. Die Entscheidung über die Bestellung von Gastprüferinnen/Gastprüfern
trifft der Prüfungsausschuss.
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Beurteilung von Prüfungsleistungen
(1) Prüfungsleistungen, die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums
Voraussetzung sind, werden in der Regel von zwei Prüferinnen/Prüfern
bewertet.
(2) Mündliche Prüfungen sind von mehreren Prüferinnen/Prüfern oder von
einer Prüferin/einem Prüfer in Gegenwart einer sachkundigen Beisitzerin/
eines sachkundigen Beisitzers abzunehmen. Mündliche Prüfungen sollen
in fachbereichsinterner Öffentlichkeit abgenommen werden. Auf Wunsch
der/des Studierenden ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Studierende
des betreffenden Prüfungstermins sind als Zuhörerinnen/Zuhörer nicht
zugelassen. Die Prüfungszeit beträgt mindestens 15 Minuten. Über jede
mündliche Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, die zu den Prüfungsakten
zu nehmen ist. Die Niederschrift muss Angaben über Ort, Beginn
und Ende der mündlichen Prüfung, den Namen der/des Studierenden,
die Namen der Prüferinnen/Prüfer und Beisitzerinnen/Beisitzer, die Prüfungsfragen,
die Antworten und ihre Bewertung sowie Vermerke über die
Anwesenheit von Mitgliedern des Fachbereichsrates und besondere
Vorkommnisse enthalten.
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Bewertung
(1) Studienleistungen, Prüfungsleistungen und die Diplomarbeit werden
mit Punkten bewertet. Die höchste Punktzahl ist 20. Die Punkte werden
nach Maßgabe von 8 15 in Noten umaerechnet.
(2) Setzt sich eine Leistung aus mehreren Teilleistungen zusammen und
muss jede Teilleistung für sich bestanden sein, so muss, falls eine Teilleistung
nicht bestanden ist, nur diese erneut erbracht werden. Dafür bestehen
zwei Wiederholunagasmöglichkeiten.