Full text : 2001 (0045)

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Problem erkennen und mit den gängigen Methoden des betreffenden
Faches Wege zu seiner Lösung finden kann.

„Pflichtfächer“ sind Fächer, deren erfolgreicher Abschluss zum Bestehen
der Vor- oder der Diplomprüfung erforderlich ist.

‚Praxis-Studienjahr“ ist die praktische Studienphase i.S.v. 8 49 Abs. 2 FhG.
Das Praxis-Studienjahr findet außerhalb der Hochschule in einem Betrieb
statt. Es fällt in der Regel in das 4. Studienjahr. Die organisatorische Betreuung
 des Praxis-Studienjahres obliegt dem Praxisreferat für das Praxis-Studienjahr.


‚Prüfungsleistung“ ist eine von einer/einem Studierenden zu erbringende,
von einer Prüferin/einem Prüfer zu bewertende Leistung, die Teil der Vorprüfung
 oder der Diplomprüfung ist. Die Diplomarbeit gilt nicht als Prüfungsleistung.
 Die Teilnahme an einer Prüfungsleistung kann von Zulassungsvoraussetzungen
 abhängig gemacht werden. Bei der Bewertung
einer Prüfungsleistung kann das Ergebnis einer zuvor erbrachten Studienleistung
 berücksichtigt werden (prüfungsrelevante Studienleistung). Eine
Prüfungsleistung wird in der Regel am Ende der Vorlesungszeit eines
Studienjahres erbracht, sie kann aber auch während der Vorlesungszeit zu
erbringen sein.

„Referat“ ist eine in schriftlicher Form abzuliefernde und hochschulintern
vorzutragende Hausarbeit.

„Studienleistung“ ist eine Leistung, die von der/von dem Studierenden
während des Semesters erbracht und von einer Prüferin/von einem Prüfer
bewertet wird. Sie kann Voraussetzung für die Zulassung zu einer
Prüfungsleistung sein. Wird sie zusammen mit einer Prüfungsleistung bei
der Festsetzung einer Fachnote berücksichtigt, ist sie eine prüfungsrelevante
 Studienleistung und wird bei Bewertung und Wiederholung wie eine
Prüfungsleistung behandelt.

‚Teilklausur“ ist eine Klausur über einen Teil des Stoffes der entsprechenden
 Gesamtklausur (Klausur).

„Teilleistung“ ist ein Teil einer Studien- oder Prüfungsleistung, der zeitlich
getrennt von einer anderen Teilleistung erbracht wird. Zusammen mit der
anderen Teilleistung bildet sie die gesamte Studien- oder Prüfungsleistung.
„Vorprüfung“ ist die Prüfung der Fächer des 1. Studienjahres.
„Wahlfächer“ sind Fächer, die vom Fachbereich angeboten werden, deren
erfolgreicher Abschluss jedoch nicht zum Bestehen einer Prüfung erfor-
            
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