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Richtlinie des Präsidiums zur Umstellung von Richtlinien und
sonstigen Regelungen auf den Euro
Vom 12. November 2001
Artikel 1
Die Richtlinie des Universitätspräsidenten über die Erstattung von
Auslagen an Lehrbeauftragte vom 08.07.1993 (Dienstblatt 1993, S. 154)
wird wie folgt geändert:
1. In Ziffer 1.5 werden die Wörter „Der Universitätspräsident” durch die
Wörter „Die Universitätspräsidentin/ Der Universitätspräsident” ersetzt.
2. Ziffer 2 erhält folgende Fassung:
„2. Im Einverständnis mit den Lehrbeauftragten kann eine Pauschalierung
der Unkosten in der Weise vorgenommen werden, dass je
Lehrbeauftragten nachstehende Höchstbeträge je Semester gezahlt
werden:
1. bei einer Entfernung von mehr als 40 km — 100 km im SS
205,-EUR und im WS 256,- EUR,
2. bei einer Entfernung von mehr als 100 km — 300 km im SS
307,- EUR und im WS 410,- EUR,
3. bei einer Entfernung von mehr als 300 km im SS 461,- EUR und
im WS 614,- EUR.”
Artikel 2
Die Richtlinie über das Vorschlagswesen vom 14.02.1985 (Dienstblatt
1985, S. 32) wird wie folgt geändert:
Nr. V Satz 1 erhält folgende Fassung:
MV.
Zur Anerkennung angenommener Vorschläge werden im Rahmen der
verfügbaren Mittel von der Universitätspräsidentin/ vom Universitätspräsidenten
Geldprämien bis 500 EUR gezahlt.”
Artikel 3
Die Richtlinie für die Vergabe von Räumen vom 14.12.1984 (Dienstblatt
1984, S. 150), zuletzt geändert am 14.07.1999 (Dienstblatt 1999, S. 52)
wird wie folgt geändert:
Die Sätze für das Nutzungsentgelt in der Anlage zu 8 4 werden wie folgt
fortgeschrieben: