Full text : 2001 (0045)

629

Richtlinie des Präsidiums zur Umstellung von Richtlinien und
sonstigen Regelungen auf den Euro
Vom 12. November 2001

Artikel 1

Die Richtlinie des Universitätspräsidenten über die Erstattung von
Auslagen an Lehrbeauftragte vom 08.07.1993 (Dienstblatt 1993, S. 154)
wird wie folgt geändert:

1. In Ziffer 1.5 werden die Wörter „Der Universitätspräsident” durch die
Wörter „Die Universitätspräsidentin/ Der Universitätspräsident” ersetzt.

2. Ziffer 2 erhält folgende Fassung:

„2. Im Einverständnis mit den Lehrbeauftragten kann eine Pauschalierung
 der Unkosten in der Weise vorgenommen werden, dass je
Lehrbeauftragten nachstehende Höchstbeträge je Semester gezahlt
werden:
1. bei einer Entfernung von mehr als 40 km — 100 km im SS
205,-EUR und im WS 256,- EUR,
2. bei einer Entfernung von mehr als 100 km — 300 km im SS
307,- EUR und im WS 410,- EUR,
3. bei einer Entfernung von mehr als 300 km im SS 461,- EUR und
im WS 614,- EUR.”

Artikel 2

Die Richtlinie über das Vorschlagswesen vom 14.02.1985 (Dienstblatt
1985, S. 32) wird wie folgt geändert:
Nr. V Satz 1 erhält folgende Fassung:
MV.

Zur Anerkennung angenommener Vorschläge werden im Rahmen der
verfügbaren Mittel von der Universitätspräsidentin/ vom Universitätspräsidenten
 Geldprämien bis 500 EUR gezahlt.”

Artikel 3

Die Richtlinie für die Vergabe von Räumen vom 14.12.1984 (Dienstblatt
1984, S. 150), zuletzt geändert am 14.07.1999 (Dienstblatt 1999, S. 52)
wird wie folgt geändert:

Die Sätze für das Nutzungsentgelt in der Anlage zu 8 4 werden wie folgt
fortgeschrieben:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.