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Zweiter Teil: Besondere Bestimmungen
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Promotion in kooperativem Verfahren mit einer Fachhochschule
(1) Ordentliche Promotionen werden im kooperativen Verfahren mit einer
Fachhochschule durchgeführt, wenn die Zulassung einer Bewerberin/
eines Bewerbers gemäß 8 5 Abs. 3 erfolgt und mit der Fachhochschule
eine Vereinbarung über dieses Promotionsverfahren getroffen worden ist.
(2) Die Vereinbarung wird zwischen einer akademischen Lehrerin/einem
akademischen Lehrer der Fakultät, die/den der Promotionsausschuss hierzu
beauftragt hat, sowie einer Professorin/einem Professor der Fachhochschule
geschlossen und bedarf der Zustimmung des Promotionsausschusses.
In der Vereinbarung sind die zusätzlichen Studienleistungen nach 8 5
Abs. 3 Satz 2 festzulegen; in ihr ist auch zu bestimmen, ob die Dissertation
allein von einer akademischen Lehrerin/einem akademischen Lehrer der
Fakultät oder gemeinsam von ihr/ihm und einer Professorin/einem Professor
der Fachhochschule betreut werden soll.
(3) Die akademische Lehrerin/der akademische Lehrer der Fakultät ist zur
Erstberichterstattung zu bestellen.
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Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen
Fakultät
(1) Ordentliche Promotionsverfahren können auch in gemeinsamer Betreuung
mit einer ausländischen wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
durchgeführt werden, wenn
1. für die Promotion die Vorlage einer Dissertation und eine mündliche
Promotionsleistung erforderlich sind,
2. weitere Promotionsleistungen nicht zu erbringen sind und
3. mit der ausländischen Fakultät eine Vereinbarung getroffen worden ist,
der der Promotionsausschuss zugestimmt hat. Die Vereinbarung soll
Regelungen über Einzelheiten der gemeinsamen Betreuung, die Einschreibung
der Bewerberin/des Bewerbers an einer Universität und die
Krankenversicherung sowie erforderlichenfalls über eine Registrierung
des Themas der Dissertation enthalten.
Für die Promotion in gemeinsamer Betreuung mit einer ausländischen wirtschaftswissenschaftlichen
Fakultät gelten, soweit im Folgenden keine besonderen
Bestimmungen getroffen sind, die allgemeinen Bestimmungen