Full text : 2001 (0045)

SU

Gesamtnote nicht berücksichtigt sind. Sinngemäß ist zu verfahren, wenn
während des Studiums die fakultative Teilnahme an Studienleistungen
gestattet wird.

af
Verantwortung

Die Studiengangsleiterin/der Studiengangsleiter ist zuständig für die Einhaltung
 der Studienordnung.

88
Qualität der Lehre

Zur Überprüfung, Koordinierung und Regulierung des Studienablaufs, der
Lehrinhalte, des didaktischen Konzepts sowie der Studierbarkeit des
Studiums beruft die/der Fachbereichsvorsitzende jährlich einmal eine fachbereichsöffentliche
 ‘Didaktik-Konferenz’ ein. Diese Konferenz soll auch
dazu dienen, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, Kritik zu üben
und ihre die Lehre betreffenden Belange vorzubringen.

n 39
Übergangsregelung

(1) Die vorliegende Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ihr
Studium mit Beginn des WS 2000/01 im Fachbereich Architektur der Hochschule
 für Technik und Wirtschaft des Saarlandes begonnen haben.

(2) Die Studierenden, die ihr Studium vor dem WS 2000/01 im Fachbereich
Architektur der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
begonnen haben, unterliegen nicht den Regelungen der vorliegenden Ordnung,
 sondern der bisherigen Studienordnung des Fachbereichs Architektur
 mit Ausnahme des in der Anlage zur vorliegenden Studienordnung
festgelegten Fächerkatalogs. Die Prüfungsfächer sind nach der Maßgabe
der als Anlage 3. ‘Gegenüberstellung der Fächerkataloge’, zu erbringen.

(3) In Sonderfällen können durch den Fachbereichsrat besondere
Regelungen getroffen werden

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.