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Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss des ersten
Studienjahres
Der erfolgreiche Abschluss des ersten Studienjahres wird durch ein Zeugnis
bescheinigt. Dieses Zeugnis wird von der Universität Metz auf der
Grundlage der Kooperationsvereinbarung nach 8 1 als „Licence d’&tudes
transfrontalieres franco-allemandes“ als Voraussetzung für die Teilnahme
am zweiten Studienjahr für die Erlangung der „Maitrise d’e&tudes transfrontalieres
franco-allemandes“ anerkannt.
)
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Durchführung des zweiten Studienjahres
(1) Die Lehrveranstaltungen des 2. Studienjahres werden von der Universität
Metz auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung nach 8 1 im
Umfang von insgesamt 50 Semesterwochenstunden in folgenden Fächern
angeboten und gewährleistet:
1. Kulturelle Komponente
a) Sprachpraxis,
b) Literaturwissenschaft.
2. Landeskundliche und rechtswissenschaftliche Komponente
a) Geographie — der Saar-Lor-Lux-Raum in seinem geographischen
Umfeld,
der Saar-Lor-Lux-Raum in seiner zeitgeschichtlich-politischen Entwicklung;
die Entstehung Europas,
c) Institutionen und Verteilung der Aufgaben zwischen Staat und Gemeinden
im Saar-Lor-Lux-Raum,
aa) Strukturen,
bb) Politik von Staat, Land, Region.
(2) Das zweite Studienjahr kann an der Universität Metz mit der „Maitrise
d’etudes transfrontalieres franco-allemandes“ nach den in Frankreich geltenden
Bestimmungen erfolgreich abgeschlossen werden.
Ts “ ist nach der
(3) Die „Maitrise d’&tudes transfrontalieres francorallemandes Parade
Prüfungsordnung für den Diplom-Teilstudiengang A
deutsch-französische Studien/Etudes transironlaleres ran ee seta
Voraussetzung für die Zulassung zu der Diplomprüfung
des Saarlandes.