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Studienordnung
für den Diplom-Maitrise-Teilstudiengang
„Grenzüberschreitende deutsch-französische Studien/
Etudes transfrontalieres franco-allemandes“
Vom 18. Januar 2001
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund des 8 66 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschuländerungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsblatt S. 982) folgende
Studienordnung für den Diplom-/Maitrise-Teilstudiengang „Grenzüberschreitende
deutsch-französische Studien/Etudes transfrontalieres francoallemandes“
erlassen, die hiermit verkündet wird.
S 1
Grundsätzliches
Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums auf der
Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplom-Teilstudiengang „Grenzüberschreitende
deutsch-französische Studien/Etudes transfrontalieres
franco-allemandes“ und auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung
zwischen der Universität des Saarlandes und der Universität Metz über die
Einrichtung eines Diplom-/Maitrise-Teilstudienganges „Grenzüberschreitende
deutsch-französische Studien/Etudes transfrontalieres franco-allemandes“.
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Gliederung des Teilstudienganges
(1) Das Studium gliedert sich in zwei Studienjahre.
a) Das erste Studienjahr baut auf einer bereits bestandenen Zwischenprüfung
oder einem D.E.U.G. in einem romanistischen, germanistischen
oder rechtswissenschaftlichen Studiengang auf und umfasst in der
Regel zwei Semester. Es wird mit einem Zeugnis über den erfolgreichen
Abschluss des ersten Studienjahres gemäß & 8 abgeschlossen.
b) Das zweite Studienjahr wird an der Universität Metz mit der Maitrise
(‚sans memoire“) gemäß 8 9 Abs. 2 abgeschlossen.