Full text : 2001 (0045)

591

(5) Auf Antrag ermöglicht der Dekan/die Dekanin der Philosophischen
Fakultät II die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mutterschutzfristen, der
Fristen des Erziehungsurlaubs und die Berücksichtigung von Familienpflichten
 (Erziehung eines minderjährigen Kindes sowie Betreuung pflegebedürftiger
 Angehöriger).

$2
Prüfungsgegenstände

Prüfungsgegenstände sind die Fächer des grenzüberschreitenden Studiums,
 die in der Anlage der Kooperationsvereinbarung (gemäß 8 1 Abs. 2)
aufgeführt sind.

83
Prüfungsleistung

Die Prüfungsleistung besteht in der Anfertigung einer Diplomarbeit (& 7)
über in 8 2 genannte Prüfungsgegenstände.

Ss 4
Prüfer/Prüferinnen

Der Dekan/die Dekanin bestellt eine/n erste/n und eine/n zweite/n Prüfer/in
für die Diplomarbeit. Prüfer/innen können Professoren/innen auf Lebenszeit,
 Honorarprofessoren/innen und Privatdozenten/innen der Universität
des Saarlandes sowie entsandte Professoren/innen der Universität Metz
sein.

85
Zulassungsvoraussetzung

Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus, dass der Bewerber/die
Bewerberin die „Maitrise d’Etudes transfrontalieres franco-allemandes“
entsprechend den Regelungen der Kooperationsvereinbarung (gemäß $ 1
Abs. 2) erworben hat.

56
Zulassungsverfahren

(1) Die Zulassung zur Diplomprüfung wird schriftlich bei dem Dekan/der
Dekanin der Philosophischen Fakultät Il beantragt. Diese Antragstellung
muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der „Maitrise d’Etudes
transfrontalieres franco-allemandes“ erfolgen.
            
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