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Dritter Abschnitt: Schlussvorschriften
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Inkrafttreten, Übergangsregelung
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Zugleich tritt die Promotionsordnung
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
des Saarlandes für die Promotion zum Doktor des Rechts i.d.F.d.
Bek. vom 14. März 1997 (Dienstbl. S. 17) außer Kraft.
(2) Bereits eröffnete Promotionsverfahren werden, wenn der Termin der
Disputation noch nicht bestimmt ist, nach dieser Ordnung fortgeführt; & 3
Abs. 2 findet keine Anwendung. Ist der Termin der Disputation bereits bestimmt,
so wird ein Promotionsverfahren weiterhin nach der Promotionsordnung
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität
des Saarlandes für die Promotion zum Doktor des Rechts i.d.F.d.
Bek. vom 14. März 1997 (Dienstbl. S. 17) durchgeführt.
Saarbrücken, 18. September 2001
Die Universitätspräsidentin
Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel