(2) Über die Diplomprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die
Fachnoten des Hauptstudiums, den Namen des Betreuers der Diplomarbeit,
deren Thema und Note sowie die Gesamtnote der Diplomprüfung. Auf
Antrag der Kandidatin/des Kandidaten wird die bis zum Abschluss der
Diplomprüfung benötigte Studiendauer ausgewiesen. Es wird von der/dem
Fachbereichsvorsitzenden und von der Rektorin/dem Rektor unterschrieben
und mit dem Siegel der Hochschule für Technik und Wirtschaft versehen.
(3) Über die Ableistung und Anerkennung der praktischen Studienphase
wird eine Bescheinigung ausgestellt. Sie enthält Name und Sitz des
Praxisbetriebes und wird von der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
unterschrieben.
d
5
Hochschulgrad
Mit Bestehen der Diplomprüfung verleiht die Hochschule für Technik und
Wirtschaft den akademischen Grad „Diplomingenieur (FH)“/„Diplomingenieurin
(FH)“. Über die Diplomierung wird eine Urkunde ausgestellt. Sie
wird von der/dem Fachbereichsvorsitzenden und von der Rektorin/dem
Rektor unterschrieben und mit dem Siegel der Hochschule für Technik und
Wirtschaft versehen.
S6
Lehrangebote
(1) Als Lehrveranstaltungen bietet der Fachbereich Architektur Vorlesungen,
Übungen, Seminare, Kolloquien, Praktika und Exkursionen an.
Zum Erreichen des Studienzieles können zusätzlich sonstige geeignete
Lehrveranstaltungen angeboten werden.
(2) Die Teilnehmerzahl an Wahlpflichtfächern kann auf Beschluss des
Fachbereichs beschränkt werden, wenn dies im Hinblick auf einen geordneten
Studienbetrieb erforderlich ist.
(3) Das Lehrangebot gliedert sich in
— die Pflichtfächer des Grundstudiums
— die Pflichtfächer des Hauptstudiums
— die Wahlpflichtfächer des Hauptstudiums
— Vertiefungsfächer des Hauptstudiums
— die Diplomarbeit