9
$ 15
Erstattung von Tagegeldern
Bei Dienstreisen im Sinne dieser Finanzordnung werden pro Tag grundsätzlich
Tagegelder von DM 10 für Verpflegung und DM 15 für Unterkunft
erstatiet.
8 16
Erstattung von Tagungsgebühren
(1) Tagungsgebühren werden in der Regel erstattet.
(2) Sind-in den Tagungsgebühren Unterkunft und/oder Verpflegung enthalten,
dann entfällt die entsprechende Pauschale aus 8 15.
3. AUSLEGUNGS- UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8 17
Auslegung
Für die Auslegung dieser Ordnung und für die in dieser Ordnung nichtgeregelten
Fälle gelten die Vorschriften der LHO (Landeshaushaltsordnung),
RWB-Saar (Reichswirtschaftsbestimmungen Saar), RKO und RRO-Saar
(Reichskassenordnung und Reichsrechnungslegungsordnung Saar).
8 18
Schlussbestimmungen
(1) Die Ordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch das Studierenden-Darlament
in Kraft.
(2) Änderungen dieser Ordnung beschließt das Studierendenparlament mit
der Mehrheit seiner Mitglieder.
Saarbrücken 27. August 2001
Der Vorsitzende des Allgemeinen
Studierendenausschusses
Martin Sand
Der Vorsitzende des
Studierendenparlaments
Michael Stephan