Full text : 2001 (0045)

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(6) Die Stimmenauszählung und Bekanntgabe erfolgt spätestens am dritten
 Vorlesungstag nach der Urabstimmung. Sie erfolgt öffentlich. Wer die
Urabstimmung leitet, fertigt über die Auszählung ein Protokoll an, das
wenigstens die Namen der an der Auszählung beteiligten Personen, das
Ergebnis der Auszählung, das Datum der Auszählung und das Datum der
Bekanntmachung enthält, das an geeigneter Stelle auszuhängen ist.

Die Fachschaftsurabstimmung kann innerhalb von 10 Voriesungstagen
nach Bekanntgabe des Ergebnisses beim Ältestenrat angefochten werden.


8 32
Anfechtung der Fachschaftsurabstimmung

KAPITEL 3: Übergangs- und Schlussbestimmungen
8 33
Bestandsschutz

Besteht eine Fachschaft zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Satzung
mit einem anderen als dem in 8 2 vorgesehenen Zuschnitt, so gilt sie als
Fachschaft, die sich nach 8 3 zusammengeschlossen oder geteilt hat.

8 34
Änderung der Fachschaftsrahmensatzung

Zur Änderung dieser Fachschaftsrahmensatzung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit
 der Mitglieder des Studierendenparlamentes.

8 35
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken 27. August 2001

Der Vorsitzende des Aligemeinen
Studierendenausschusses
Martin Sand

Der Vorsitzende des
Studierendenparlaments
Michael Stephan
            
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