— 556 —
als erteilt, wenn der AStA nicht innerhalb von 10 Vorlesungstagen nact
Kenntnisnahme schriftlich unter Angaben von Gründen widerspricht.
(3) Der Fachschaftsrat bestimmt ein Mitglied aus seiner Mitte, welches fü
die Finanzen zuständig ist.
(4) Der Fachschaftsrat bestimmt eine Leiterin oder einen Leiter für die
nächsten Fachschaftsratswahlen, die oder der selbst nicht kandidieren
darf. Besteht kein amtierender Fachschaftsrat, so ist die Leitung der Wahl
vom AStA auszuschreiben. Findet sich niemand, die oder der für diese
Aufgabe geeignet erscheint, werden die Wahlen vom AStA durchgeführt.
8 11
Wahlgrundsätze
Vollversammlungen, Urabstimmungen und Wahlen sind während der vorlesungsfreien
Zeit unzulässig. Die Dauer der Wahlen zum Fachschaftsrat
beträgt drei bis zehn Vorlesungstage. Werden Wahlen durch den AS
durchgeführt, so kann die Wahlleiterin oder der Wahlleiter auch abweichend
einer gegebenenfalls entgegenstehenden Bestimmung in der Fach
schaftssatzung die Dauer der Wahl auf drei Tage verkürzen. Der AStA und
die Fachschaftsräte sollen sich die Ergebnisse von Vollversammlungen.
Urabstimmungen. und Wahlen gegenseitig mitteilen.
Ss 12
Eintrittsrecht des AStA
(1) Gibt es keinen amtierenden Fachschaftsrat, so werden die Aufgaben
des Fachschaftsrates bei Vollversammlungen, wenn sie der Bildung eines
neuen Fachschaftsrates förderlich sind oder der Information über bevor
stehende oder mögliche Änderungen der Ausbildungslage dienen.
Urabstimmungen oder Wahlen durch den AStA wahrgenommen.
(2) Führt der AStA in einer Fachschaft, die über eine eigene Satzung v&
fügt, Wahlen, Vollversammlungen oder Urabstimmungen nach 8 10 Abs.
FSRS durch, soll sich die Wahlleiterin oder der Wahlleiter an die gegebe
ne Fachschaftssatzung halten.
8 13
Fachschaftskonferenz
(1) Die Fachschaftskonferenz ist die regelmäßige Zusammenkunft v°
Vertreterinnen und Vertretern der Fachschaften.