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und Ordnungen verwiesen werden. Satzungen der Fachschaften müssen
die Möglichkeit vorsehen, Verfahrensverstöße zu beanstanden. Eine
Regelung, nach der Verfahrensverstöße in weniger als 5 Vorlesungstagen
zu rügen sind, ist nichtig.
Kollisionsregelung
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(1) Widersprechen sich Regelungen der Fachschaftssatzung und in Kapitel
1 dieser Satzung, so gilt die Regelung dieser Satzung. Die übrigen
Regelungen der anderen Satzung bleiben gültig.
(2) Widersprechen sich Regelungen der Fachschaftssatzung und in Kapitel
1 dieser Satzung, So soll innerhalb eines Jahres die Fachschaftssatzung
angepasst werden.
3) Abweichend von den Regelungen dieser Satzung oder entgegenstehender
Regelungen in der Fachschaftssatzung bedürfen Anpassungen af
höherrangiges Recht in der Fachschaftsurabstimmung oder auf eine
Fachschaftsvollversammlung keiner Mindestbeteiligung.
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Fachschaftsvollversammlung
(1) Die Vollversammlung der Fachschaft ist die Versammlung ihrer Mit
glieder.
(2) Die Vollversammlung der Fachschaft dient der Information der Studer
innen und Studenten über die Arbeit des Fachschaftsrates. Sie trägt fer
ner zur Meinungsbildung in der Fachschaft bei. Die Vollversammlung der
Fachschaft kann Empfehlungen an die Organe der Fachschaft richten
Über die Bindung der Fachschaftsorgane entscheidet die jeweilige Fach
schaftssatzung.
(3) Eine Vollversammlung wird vom Fachschaftsrat einberufen
1. auf Beschluss des Fachschaftsrates,
2. auf schriftlichen Antrag von mindestens 2 v.H. der eingeschrieben®
Studentinnen und Studenten des jeweiligen Studienganges.
Falls kein Fachschaftsrat existiert, kann auch der AStA eine Vollversamm
ung der Fachschaft einberufen.
(4) Die Vollversammlung der Fachschaft wird vom Fachschaftsrat geleite
Falls kein Fachschaftsrat existiert, wird diese Aufgabe von der Fa)
schaftsreferentin oder dem Fachschaftsreferenten übernommen. Es 9
die Geschäftsordnung des Studierendenparlamentes analog.