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Beitragsordnung der Studierendenschaft
der Universität des Saarlandes
Vom 27. April 2000
Die Studierendenschaft der Universität des Saarlandes hat auf Grund von
8 88 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz
— UG) in der Fassung des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen
Hochschulgesetze und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher
Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni
1999 (Amtsbl. S. 982) folgende Beitragsordnung beschlossen, die nach
Zustimmung durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
hiermit verkündet wird.
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Beitragspflicht
Jede/r ordentlich immatrikulierte Studierende der Universität des Saarlandes
ist verpflichtet, zur Wahrnehmung der Aufgaben der Studierendenschaft
Beiträge zu leisten. Diese Beiträge gliedern sich in einen allgemeinen
Studierendenschaftsbeitrag sowie einen Beitrag zum Semesterticket
für die Dauer des Bestehens einer wirksamen Vereinbarung zwischen der
Studierendenschaft und der Verkehrsgemeinschaft Saar (VGS), Saarbrücken,
über ein Semesterticket.
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Höhe der Beiträge
Der allgemeine Studierendenschaftsbeitrag beträgt pro Semester
11,60 DM, der Beitrag zum Semesterticket
Dis zum 30. September 1998 pro Semester
vom 01. Oktober 1998
bis zum 30. September 2000 pro Semester
97.00 DM
102.00 DM
vom 01. Oktober 2000
bis zum 30. September 2002 pro Semester 107.00 DM