Full text : 2001 (0045)

513 —

1. praktische Informatik,
2. Praktikum für Fortgeschrittene,
3. Fachdidaktik der Informatik.

8 10
Studienplan

Es wird empfohlen, die folgenden Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts
 (in der Regel vom 5. bis 8. Fachsemester) zu besuchen:

1. praktische Informatik (mindestens zwei Stammvorlesungen mit Übungen,
 12 SWS),

2. ein Seminar aus dem Gebiet der Informatik (2 SWS),
3. Veranstaltungen zur Fachdidaktik der Informatik (4 SWS).

Der 2. Studienabschnitt umfasst somit Veranstaltungen im Umfang von 18
SWS.

8 11
Studienleistungen

Nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Lehramt an beruflichen
 Schulen sind im allgemeinbildenden Fach Informatik für die Zuassung
 zur 1. Staatsprüfung folgende Nachweise über Studienleistungen
im 2. Studienabschnitt zu erbringen:

zwei Scheine zu Stammvorlesungen aus dem Gebiet der praktischen
Informatik, |
ein Schein über die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar aus
dem Gebiet der Informatik,
3. Scheine über die erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen zur
Fachdidaktik der Informatik im Umfang von 4 SWS.

|.

2.

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Inkrafttreten, Übergangsregelungen

(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft. Sie ist verbindlich für alle
Studierenden, welche nach diesem Zeitpunkt mit dem Studium der Informatik
 für das Lehramt an beruflichen Schulen oder dem zweiten Studienabschnitt
 dieses Studiums beginnen.
            
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