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Empfehlungen zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers
in die regionale Wirtschaft,
Empfehlungen zur Weiterentwicklung der für FuE und für Technologietransfer
zuständigen Stellen (Stabsstelle für Forschungskoordination
(FOKO), Institut für Technologietransfer an der HTW (FITT)).
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Berufung des Forschungsbeirats
(1) Der Senat der HTW beruft auf Vorschlag und im Benehmen mit der
Hochschulleitung den unabhängigen Forschungsbeirat mit bis zu sieben
externen Persönlichkeiten.
(2) Der Forschungsbeirat setzt sich aus Vertretern/Vertreterinnen von saarändischen
Kammern, von anderen Hochschulen und von Unternehmen
der freien Wirtschaft zusammen. Der Wissenschaftliche Beirat der HTW
(8 21 FHG) kann aus dem Kreis seiner Mitglieder eine/n Vertreter/in in den
Forschungsbeirat der HTW entsenden.
(3) Die Mitglieder des Forschungsbeirats werden für eine Amtszeit von vier
Jahren berufen. Bei Rücktritt eines Mitglieds des Forschungsbeirats wird
diese Stelle nachberufen.
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Sitzungen des Forschungsbeirats
(1)-Der Forschungsbeirat soll mindestens einmal pro Semester tagen.
Der/die Sprecher/in der Projektleiterversammlung sowie ‚Vertreter/innen
der Hochschulleitung, der Stabsstelle für Forschungskoordination und aus
den Ministerien (Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft, Ministerium
für Wirtschaft, Ministerium für Umwelt) können beratend an den
Sitzungen teilnehmen.
(2) Die Geschäftsordnung des Senats gilt sinngemäß.
4. Antrags- und Entscheidungsverfahren für
aus dem Haushalt der HTW finanzierte FuE-Projekte
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Antragsverfahren
(1) Die Beantragung von FuE-Projekten aus dem Haushalt der HTW erfolgt
über die Stabsstelle für Forschungskoordination.