494 —-die
Vorbereitung und Betreuung der Projektleiterversammlungen,
die Vorbereitung und Betreuung der Sitzungen des Forschungsbeirats,
die Vorbereitung und Ausarbeitung des Forschungsberichts der Hochschule
und
die Darstellung der FuE-Aktivitäten nach außen.
3. Beirat für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer
als Organ der HTW
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Ziele und Aufgaben
(1) Mit der Einrichtung eines unabhängigen Beirats für Forschung, Entwicklung
und Technologietransfer (Forschungsbeirat) strebt die HTW eine
unparteiische Entscheidungshilfe für ihre Aktivitäten in der anwendungsbezogenen
Forschung und Entwicklung sowie im Technologietransfer an.
Damit sollen Konflikte in der Hochschule vermieden und das Vertrauen in
eine sinnvolle Verausgabung der bereit gestellten Fördermittel bei den politischen
Entscheidungsträgern erhöht werden. Gleichzeitig soll die
Verzahnung der HTW mit der regionalen Wirtschaft gefördert werden.
(2) Der Beirat unterstützt die Hochschulleitung und den Senat in allen
Angelegenheiten der FuE.
(3) Der Forschungsbeirat gibt insbesondere Empfehlungen zur Verwendung
des zentralen Mittel- und Personalpools der HTW sowie zur Verteilung
der für Forschung verfügbaren Räume als Fördermaßnahmen auf
Zeit.
(4) Zu den Aufgaben des Forschungsbeirates gehören insbesondere:
Empfehlungen zur Priorisierung von FuE-Projektanträgen (Finanzierung
aus Landesmitteln), |
Entgegennahme der FuE-Berichte der HTW und Stellungnahme dazu
gemäß
8 62 Absatz 2 FhG,
Entgegennahme und Evaluation des Technologietransfer-Berichts der
ATW,
Empfehlung über die Weiterförderung von FuE-Projekten (Folgear
träge), .
Anregungen zu Schwerpunktbildungen in der FuE an der HTW,
Evaluation der abgeschlossenen FuE-Projekte,
Empfehlungen zum Verfahren für die Vorbewertung der FuE-Anträge