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Integration von FuE-Projekten in die Lehre, z.B. in der Form von
studentischen Projektarbeiten,
Vorbereitung der Studierenden auf die Durchführung von
Projekten in der Wirtschaft.
Technologietransfer
Mitnutzung der Kapazitäten der HTW durch Unternehmen, insbesondere
durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
Stärkung der Wetibewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft
durch Innovationen aus FuE-Projekten,
Kooperationen mit Unternehmen im Rahmen der praktischen
Studienphase.
Drittmittel
— Erhöhung der Drittmittelfähigkeit der HTW,
— Einwerben von Drittmitteln (Refinanzierung).
Verzahnung der HTW mit der regionalen Wirtschaft
2. Organisation der Zuständigkeiten der FuE an der HTW
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Projektleitung
(1) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden in Projekten realisiert.
Für jedes Vorhaben ist ein/e Professor/in der HTW als Projektleitung verantwortlich.
(2) Arbeiten mehrere Professoren/Professorinnen in einem interdisziplinären
Projekt zusammen, so benennen sie eine Person als Projektleitung.
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Projektleiterversammlung
(1) Der Projektleiterversammlung gehören alle und Professoren/Professorinnen
an, die ein Projekt durchführen oder einen neuen Projektantrag
gestellt haben. Sie sind stimmberechtigt, wenn der Eingang ihres FuE-Antrags
von der Stabsstelle für Forschungskoordination (siehe $ 4)
bestätigt wurde. Das Stimmrecht eines/einer Projektleiters/Projektleiterin
erlischt, wenn zum Ende des Kalenderjahres seine/ihre sämtlichen
Projekte ausgelaufen sind und kein neuer Projektantrag gestellt wurde.
(2) Die Projektleiterversammlung berät die Hochschulleitung, den Forschungsbeirat
der Hochschule und den Senat in allen Angelegenheiten,
die FuE£-Vorhaben betreffen.