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(3) Bewerberinnen und Bewerber, die am Centre juridique franco-allemand
der Universität des Saarlandes eingeschrieben waren und das Diplöme
d’Etudes Universitaire Generales (DEUG) — mention droit — erworben
haben, sind von dem Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse
entbunden.
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Inhalt und Aufbau des Studienganges
(1) Studieninhalte des Magisterstudienganges sind die Lehrveranstaltungen
im Pflichtfach Zivilrecht, in zwei Wahlfächern sowie der Rechtsvergleichung.
(2) Das Pflichtfach Zivilrecht umfaßt den Allgemeinen Teil des Bürgerlichen
Gesetzbuches, das Schuldrecht und das Sachenrecht sowie das dazugehörige
Verfahrensrecht einschließlich der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht
und der Grundzüge des Zwangsvollstreckungs- und Insolvenzrechts.
(3) Wahlfächer sind:
1. Gründzüge des Öffentlichen Rechts (Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht
und Verwaltungsverfahrensrecht) mit Bezügen zur allgemeinen
Staatslehre, zum europäischen Recht und zum Völkerrecht, sowie
das dazugehörende Verfahrensrecht;
2. Grundzüge des Strafrechts und des Strafprozessrechts sowie des Gerichtsverfassungsrechts;
3. durch das Pflichtfach nicht abgedeckte Bereiche des Zivilrechts, bestehend
aus den Grundzügen des Familienrechts und des Erbrechts,
einschließlich des dazugehörenden Verfahrensrechts und der Grundlagen
im Gerichtsverfassungsrecht;
4. die Grundzüge des Handels- und Gesellschaftsrechts einschließlich
des dazugehörenden Verfahrensrechts und der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht:
5. die Grundzüge des deutschen und europäischen Wettbewerbs- und
Kartellrechts, einschließlich des dazugehörenden Verfahrensrechts und
der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht:; .
5. das Arbeitsrecht, bestehend aus den Grundzügen des Individualarbeitsrechts
und des kollektiven Arbeitsrechts, einschließlich des dazugehörenden
Prozessrechts und der Grundlagen im Gerichtsverfassungsrecht.
(4) Die Studierenden nehmen im Bereich des Zivilrechts und ihrer jeweiligen
Wahlfächer an den von der Abteilung Rechtswissenschaft der Rechts-