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Zweck
Durch den Erwerb des Magistergrades weisen die Studierenden nach,
dass sie die Grundzüge des deutschen Rechts beherrschen, ein Rechtsgebiet
vertieft bearbeitet haben und fähig sind, selbstständig wissenschaftlich
zu arbeiten.
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Nauer
Der Studiengang dauert zwei Semester (Studienjahr). Das Studium kann
nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Es kann zur Inanspruchnahme
der gesetzlichen Mutterschutzfristen und der Fristen des Erziehungsurlaubs
unterbrochen werden; der Zeitpunkt der Wiederaufnahme
des Studiums wird im Einvernehmen mit dem/der Prüfungsbeauftragten
festgelegt.
Il. Organisation, Ablauf und Inhalt des Studiums
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Zulassung zum Aufbaustudium
(1) Zum Magisterstudium werden zugelassen:
1. Ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen
Union, die ein Diplom erlangt haben, aus dem hervorgeht, dass
sie über die beruflichen Voraussetzungen verfügen, die für den unmittelbaren
Zugang zu einem der in der Anlage zu 8 1 EuRAG aufgeführten
Rechtsanwaltsberufe erforderlich sind:
2. sonstige ausländische Bewerber, die ein dem deutschen rechtswissenschaftlichen
Studium vergleichbares und gleichwertiges juristisches
Studium an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
erfolgreich abaeschlossen haben:
3. deutsche Staatsangehörige, welche die unter Nr. 1 oder Nr. 2 aufgeführten
Voraussetzungen erfüllen und noch nicht an einer juristischen
Staatsprüfung vor einem deutschen Prüfungsamt teilgenommen haben.
(2) Ausländische Staatsangehörige aus nicht deutschsprachigen Ländern
haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sorache nachzuweisen