Full text : 2001 (0045)

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Zweck

Durch den Erwerb des Magistergrades weisen die Studierenden nach,
dass sie die Grundzüge des deutschen Rechts beherrschen, ein Rechtsgebiet
 vertieft bearbeitet haben und fähig sind, selbstständig wissenschaftlich
 zu arbeiten.

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Nauer

Der Studiengang dauert zwei Semester (Studienjahr). Das Studium kann
nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Es kann zur Inanspruchnahme
 der gesetzlichen Mutterschutzfristen und der Fristen des Erziehungsurlaubs
 unterbrochen werden; der Zeitpunkt der Wiederaufnahme
des Studiums wird im Einvernehmen mit dem/der Prüfungsbeauftragten
festgelegt.

Il. Organisation, Ablauf und Inhalt des Studiums

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Zulassung zum Aufbaustudium

(1) Zum Magisterstudium werden zugelassen:
1. Ausländische Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen
 Union, die ein Diplom erlangt haben, aus dem hervorgeht, dass
sie über die beruflichen Voraussetzungen verfügen, die für den unmittelbaren
 Zugang zu einem der in der Anlage zu 8 1 EuRAG aufgeführten
 Rechtsanwaltsberufe erforderlich sind:

2. sonstige ausländische Bewerber, die ein dem deutschen rechtswissenschaftlichen
 Studium vergleichbares und gleichwertiges juristisches
Studium an einer Hochschule außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
 erfolgreich abaeschlossen haben:

3. deutsche Staatsangehörige, welche die unter Nr. 1 oder Nr. 2 aufgeführten
 Voraussetzungen erfüllen und noch nicht an einer juristischen
Staatsprüfung vor einem deutschen Prüfungsamt teilgenommen haben.

(2) Ausländische Staatsangehörige aus nicht deutschsprachigen Ländern
haben ausreichende Kenntnisse der deutschen Sorache nachzuweisen
            
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