Full text : 2001 (0045)

_4AT4A —

Prüfungs- und Studienordnung für den Aufbaustudiengang
„Magister/Magistra der Rechte — LL.M.“
Vom 28. Juni 2001

Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des
Saarlandes hat aufgrund von 8 66 und 8 73 i. V. m. 8 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1
des Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz —
UG) in der Fassung des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen
Hochschulgesetze und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher
Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999
(Amtsbl. S. 982) folgende Prüfungs- und Studienordnung für den Aufbaustudiengang
 „Magister/Magistra der Rechte — LL.M.“ erlassen, die nach
Zustimmung durch den Senat der Universität des Saarlandes und das
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird:

|. Allgemeines

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Grundsätze

(1) Die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität
des Saarlandes verleiht aufgrund einer Prüfung nach Maßgabe dieser
Ordnung an außerhalb der Bundesrepublik Deutschland graduierte ausländische
 und deutsche Juristen und Juristinnen den Grad eines „Magisters
 der Rechte“ oder einer „Magistra der Rechte“ (Legum Magister, abgekürzt:
 LL.M}).

(2) Der hierzu eingerichtete Studiengang soll zugleich für die in den Mitgliedstaaten
 der Europäischen Union graduierten Juristen und Juristinnen
als Vorbereitung für ihre Niederlassung als europäische Rechtsanwälte
und Rechtsanwältinnen nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer
Rechtsanwälte in Deutschland (EURAG) vom 9.3.2000 (BGBl. I, 182) dienen.


(3) Diese Prüfungs- und Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des
Magisterstudienganges und legt die Voraussetzungen für das Bestehen
der Magisterprüfung fest.
            
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