456 —
Studienordnung für den Magisterstudiengang
Französische Kulturwissenschaft und
Interkulturelle Kommunikation
Vom 18. Januar 2001
Die Universität hat aufgrund von 8 66 des Gesetzes über die Universität
des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung des Gesetzes
Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze und zur Änderung
anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsblatt S. 982) folgende Studienordnung
für den Magisterstudiengang Französische Kulturwissenschaft und
Interkulturelle Kommunikation erlassen, die hiermit verkündet wird.
Il. Allgemeine Bestimmungen
8 1
Studienziel und Gliederung des Studiums
(1) Diese Studienordnung regelt inhalt und Aufbau des Studiums der Französischen
Kulturwissenschaft und Interkulturellen Kommunikation auf der
Grundlage der Zwischen- und Magisterprüfungsordnung der Philosophischen
Fakultät.
(2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Abschnitt
wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen, der zweite Abschnitt
mit der Magisterprüfung. Sie bildet den berufsqualifizierenden Abschluss
des Studiums.
82
Weitere Fächer
(1) Das Magisterstudienfach Französische Kulturwissenschaft und Inter
kulturelle Kommunikation kann als Haupt- oder Nebenfach im Mag!
terstudium studiert werden. Mögliche Fächerkombinationen können del
Magisterprüfungsordnung der Philosophischen Fakultät entnommen wer
den.
(2) Das Studium in den weiteren Fächern regelt die jeweilige Fakultät