Full text : 2001 (0045)

AD

lich des Raums des Computer-Centrums der Abteilung Rechtswissenschaft
 mit Ausnahme der Toilettenräume.

(3) Magazin sind die im Untergeschoss von Gebäude 16 zur Aufbewahrung
 von Werken bestimmten und genutzten Räume.

(4) Präsente Benutzung ist die Nutzung der im Lesesaal aufgestellten Werke
 innerhalb des Lesesaals sowie die Nutzung der vorhandenen Computerarbeitsplätze.


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Sondergenehmigungen

Sofern nach dieser Ordnung Sondergenehmigungen erforderlich sind,
werden sie von dem Bibliotheksleiter/der Bibliotheksleiterin oder in seiner/
ihrer Abwesenheit von der von ihm/ihr hierzu bestimmten Vertretung erteilt.
Ist auch die Vertretung nicht anwesend, entscheidet in dringenden Fällen
die Lesesaalaufsicht, die eine Erteilung nicht allein deswegen ablehnen
darf, weil der Bibliotheksleiter/die Bibliotheksleiterin oder die Vertretung
nicht erreichbar sind.

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Aufgaben und Befugnisse des Bibliothekspersonals

(1) Das Bibliothekspersonal unterstützt die Benutzer/Benutzerinnen bei
der Benutzung der Bibliothek. Zur Einhaltung der Regelungen in dieser
Ordnung, namentlich der für das Verhalten im Lesesaal getroffenen
Bestimmungen (8 9), ist das Bibliothekspersonal, insbesondere auch die
Lesesaalaufsicht, befugt, den Benutzern/Benutzerinnen im Einzelfall Weisungen
 zu erteilen.

(2) Die Lesesaalaufsicht erteilt Auskünfte über die Bestände der Bibliothek
und über den Standort von Werken, ist jedoch nicht zu Auskunft über
Rechtsfragen oder zu Hilfsarbeiten für die Benutzer/Benutzerinnen verpflichtet.


Zweiter Teil: Präsente Benutzung

Präs
ente B
e
nutzung und Sit
Öffnungszeit
en des
Lese
saals

(1) Im Rahmen der präsenten Benutzung ist eine Mitnahme von Werken
außerhalb des Lesesaales und des Computer-Centrums unzulässig. Aus
            
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