420 —
Ordnung des Deutsch-Europäischen Juridicums
Vom 20. Juni 2001
Aufgrund von 8 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 i. V. m. 8 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des
Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG)
i.d.F. des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher. Vorschriften (2.
Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) hat
der Fakultätsrat der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät
der Universität des Saarlandes mit Zustimmung des Senats die nachfolgende
Ordnung des Deutsch-Europäischen Juridicums erlassen, die hiermit
verkündet wird:
Artikel I: Organisation
8 1
Grundsätze
(1) Das Deutsch-Europäische Juridicum der Abteilung Rechtswissenschaft
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des
Saarlandes ist das Informationszentrum der Abteilung. Es umfasst die
Juristische Seminarbibliothek, die Bibliothek des Europa-Instituts (Sektion
Rechtswissenschaft), die Bibliothek des Instituts für Europäisches Recht,
die Bibliothek des Centre Juridique Franco-Allemand, die Bibliothek des
Instituts für Rechts- und Sozialphilosophie, die Bibliothek des Seminars für
Völkerrecht, die Bibliothek des Deutschen Instituts für Menschenrechte,
die Bibliothek der Forschungsstelle. für Arztrecht sowie das Computer-Centrum
der Abteilung Rechtswissenschaft. Das Deutsch-Europäische
Juridicum ist eine unselbstständige Verwaltungseinrichtung der Rechtsund
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes.
(2) Die Mittelbewirtschaftenden der beteiligten Bibliotheken sowie der/die
Beauftragte für das Computer-Centrum der Abteilung Rechtswissenschaft
bilden das Direktorium des Deutsch-Europäischen Juridicums; der Mittelbewirtschafter/die
Mittelbewirtschafterin der Juristischen Seminarbibliothek
ist Geschäftsführender Direktor/Geschäftsführende Direktorin. An die Stelle
der Mittelbewirtschaftenden treten im Direktorium im Verhinderungsfall ihre
Stellvertreter/ Stellvertreterinnen.