17-<18 1,7 gut
16-<17 2,0 gut
15-<16 2,3 gut
eine erheblich über dem Durchschnitt
liegende Leistung
14-<15 7,7
13-<14 3.0
12—-<13 3,3
befriedigend
befriedigend
befriedigend
eine Leistung, die in jeder Hinsicht.
durchschnittlichen Anforderungen
entspricht
11-<12
8—<11
3,7
40
ausreichend
ausreichend
eine Leistung, die trotz ihrer Mänge!
noch den Anforderungen genügt.
x
8
5,0 nicht ausreichend eine Leistung, die wegen erheblicher
Mängel den Anforderungen
nicht mehr genügt.
(2) Für die Diplom-Vorprüfung und für die Diplomprüfung wird jeweils eine
Gesamtnote gebildet. Die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung errechnet
sich aus den Fachnoten der Pflichtfächer, die der Diplomprüfung aus den
Fachnoten der Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer und der Note der
Diplomarbeit, der eine besondere Wichtung beizumessen ist: Bei der
Bildung der Gesamtnote entscheidet die erste Stelle nach dem Komma:
die folgenden Stellen bleiben unberücksichtigt.
(3) Bei der Bildung der Gesamtnote werden die einzelnen Fachnoten entsprechend
der in der Anlage ‘Prüfungskatalog’ aufgeführten Wichtungen
berücksichtigt. Die Diplomarbeit wird mit der Wichtung 12 bei der
Gesamtnote berücksichtigt.
Die Gesamtnote wird wie folgt gebildet:
sehr gut
gut
befriedigend
ausreichend
bei einem Durchschnitt von 1,0 bis 1,5
bei einem Durchschnitt von 1,6 bis 2,5
bei einem Durchschnitt von 2,6 bis 3,5
bei einem Durchschnitt von 3,6 bis 4,0
nicht ausreichend bei einem Durchschnitt schlechter als 4,0
(4) Durch die Anwesenheit bei der Bekanntgabe der Aufgaben einer
Studien- bzw. Prüfungsleistung erkennt der Prüfling an, dass ihm leistungsmindernde
Umstände, die von ihm nicht zu vertreten sind, nicht vorliegen
und dass er prüfungsfähig ist.