Full text : 2001 (0045)

300

Studienordnung
für den Bachelor-, Master- und den Diplom-Teilstudiengang
Bioinformatik

Vom 31. Mai 2001

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund des 8 66 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der Saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
 vom 23. Juni 1999 (Amtsblatt S. 982) folgende
Studienordnung erlassen, die hiermit verkündet wird.

I. Allgemeine Bestimmungen

81 ;
Ziele der Studiengänge

(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau für den Bachelor-,
Master- und den Diplom-Teilstudiengang Bioinformatik auf der Grundlage
der Prüfungsordnung für diese Studiengänge.

(2) Die Studiengänge gliedern sich in Lehrveranstaltungen, die den Kategorien
 Vorlesungen mit Übungen, Proseminare, Seminare oder Praktika
zugeordnet werden können. Jede/jeder Absolventin/Absolvent des Master-Studiengangs.
 und des Diplom-Teilstudiengangs muß außerdem eine wissenschaftliche
 Arbeit zu einer Fragestellung der Bioinformatik verfassen.
Jede Lehrveranstaltung hat ein in Leistungspunkten (“Credit Points”) angegebenes
 Gewicht, das den Umfang der Lehrveranstaltung wiedergibt, und
schließt mit einer — zumeist benoteten — Leistungskontrolle ab. Bestandene
 Leistungskontrollen sind studienbegleitende Prüfungsleistungen, aus
denen sich die Bachelor-Prüfung, die Master-Prüfung und die Diplomprüfung
 zusammensetzen. Neben den Lehrveranstaltungen muß für die
Bachelor-Prüfung der Nachweis erbracht werden, dass ein mindestens 8-wöchiges
 Industriepraktikum (in einer Bioinformatik-, Biotech- oder einer
Pharma-Firma) oder ein mindestens 8-wöchiger Forschungsaufenthalt an
einer anderen Universität oder Forschungseinrichtung — nach Möglichkeit
im Ausland — geleistet wurde. Für das Industriepraktikum oder den
Forschungsaufenthalt gibt es keine Leistungspunkte.

(3) Leitziele dieser Studienorganisation sind
            
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