ständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und
Hilfsmittel benutzt hat.
(7) Die Diplomarbeit wird von zwei Professoren/Professorinnen, Hochschuldozenten/Hochschuldozentinnen,
entpflichteten oder in den Ruhestand
versetzten Professoren/Professorinnen, Honorarprofessoren/Honorarprofessorinnen,
Privatdozenten/Privatdozentinnen oder außerplanmäßigen
Professoren/Professorinnen der Universität des Saarlandes begutachtet
und mit einer Note gemäß 8 9 Abs. 1 und 2 bewertet. In besonderen
Fällen können Professoren/Professorinnen anderer Hochschulen zu
Gutachtern/Gutachterinnen bestellt werden. Zu den beiden Gutachtern/
Gutachterinnen gehört die Person, die das Thema gemäß Absatz 2 vergeben
hat; der zweite Gutachter/die zweite Gutachterin wird vom/von der
Vorsitzenden des Prüfungsauschusses bestellt. Ein Gutachter/eine Gutachterin
muss Professor/Professorin, Hochschuldozent/Hochschuldozentin,
entpflichteter oder in den Ruhestand versetzter Professor/entpflichtete
oder in den Ruhestand versetzte Professorin, Honorarprofessor/Honorarprofessorin,
Privatdozent/Privatdozentin oder außerplanmäßiger Professor/außerplanmäßige
Professorin des Zentrums für Bioinformatik oder
der Medizinischen Fakultät, der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät
I (Mathematik und Informatik) oder der Naturwissenschaftlich-Technischen
Fakultät IH (Chemie, Pharmazie, Werkstoffwissenschaften) sein.
Die Gutachten sind innerhalb von drei Monaten zu erstellen.
(8) Weichen die Bewertungen durch die beiden Gutachter/Gutachterinnen
um mehr als 1,0 voneinander ab, sind aber beide Bewertungen mindestens
ausreichend, so ist ein weiterer Professor/eine weitere Professorin
des Zentrums für Bioinformatik oder der Medizinischen Fakultät, der Naturwissenschaftlich-Technischen
Fakultät | (Mathematik und Informatik) oder
der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät Ill (Chemie, Pharmazie.
Werkstoffwissenschaften) als Gutachter zu bestellen.
(9) Ist die Diplomarbeit von einem Gutachter/einer Gutachterin mit “nicht
ausreichend”, von dem anderen Gutachter/der anderen Gutachterin aber
mit mindestens “ausreichend” bewertet, so ist ein weiterer Professor/eine
weitere Professorin des Zentrums für Bioinformatik oder der Medizinischen
Fakultät, der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät | (Mathematik
und Informatik) oder der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät Il
(Chemie, Pharmazie, Werkstoffwissenschaften) zu bestellen. Ein solches
Zusatzgutachten wird nur einmal eingeholt. Fällt es ebenfalls negativ aus.
so gilt die Diplomarbeit als “nicht ausreichend”.
(10) Eine mit “nicht ausreichend” bewertete Diplomarbeit kann einmal. mit
Ausaoahe eines nauen Themas wiederhalt werden