Full text : 2001 (0045)

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9 benotete Punkte aus der Kategorie der Seminare über Themen der
Bioinformatik.

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Diplomarbeit

(1) Die Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die unter Anleitung
ausgeführt wird. Sie soll zeigen, dass der Kandidat/die Kandidatin in der
Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Gebiet
der Bioinformatik nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und
die Ergebnisse verständlich darzulegen. Die Diplomarbeit kann in deutscher
 oder englischer Sprache oder auf Antrag in einer anderen
Fremdsprache verfasst werden.

(2) Die Diplomarbeit kann von jedem/jeder Professor/Professorin, Hochschuldozent/Hochschuldozentin,
 entpflichteten oder in den Ruhestand versetzten
 Professor/Professorin, Honorarprofessor/Honorarprofessorin,
Privatdozenten/Privatdozentin oder außerplanmäßigen Professor/Professorin
 des Zentrums für Bioinformatik oder der Medizinischen Fakultät, der
Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät | (Mathematik und Informatik)
und der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät Ill (Chemie, Pharmazie,
 Werkstoffwissenschaften) oder einem/einer in der Medizinischen Fakultät,
 der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät | (Mathematik und
Informatik) und der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät Ill (Chemie,
 Pharmazie, Werkstoffwissenschaften) kooptierten Professor/Profes-Sorin
 vergeben werden.

(3) Das Thema der Diplomarbeit und der Zeitpunkt der Ausgabe sind beim
Prüfungssekretariat aktenkundia zu machen.

(4) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt sechs Monate. Sie
kann in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden, höchstens jedoch
 um insgesamt drei Monate. Über eine Verlängerung entscheidet
der/die Prüfunasausschussvorsitzende.

(5) Das Thema der Diplomarbeit kann von dem Kandidaten/der Kandidatin
nur einmal und nur innerhalb der ersten drei Monate der Bearbeitungszeit
zurückgegeben werden.

(6) Die Diplomarbeit ist fristgerecht in vier Exemplaren beim Prüfungssekretariat
 einzureichen; der Abgabezeitpunkt ist aktenkundig zu machen.
Wird die Diplomarbeit nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie als mit “nicht
ausreichend” bewertet. Bei Einreichung der Diplomarbeit hat der Kandidat/die
 Kandidatin schriftlich 7u versichern dass er/sie die Arheit selhet-
            
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