Full text : 2001 (0045)

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IV. Diplom-Teilstudiengang

$ 24
Ziele des Studiengangs

Der Diplom-Teilstudiengang bietet die Möglichkeit, in das Bioinformatik-Studium
 nach einem Vordiplom oder Bachelor in einem biowissenschaftlichen
 Fach, wie Biochemie, Genetik, Gentechnologie, Medizin, Pharmazie
und Biologie, einzusteigen. Nachdem die Kandidaten/Kandidatinnen im
ersten Teil ihres bereits absolvierten Studiums die für die Bioinformatik
erforderlichen biowissenschaftlichen Grundlagen und Kenntnisse erworben
 haben, werden sie während des fünf-semestrigen Diplom-Teilstudiengangs
 in Bioinformatik, Mathematik und Informatik ausgebildet. Ziel
des Diplom-Teilstudiengangs, der mit dem akademischen Grad “Diplom-Bioinformatiker”
 (Dipl.-Bioinf.) abgeschlossen wird, ist die Vorbereitung auf
eine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Bereich der Bioinformatik.

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Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus:

1. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen
fachgebundenen Hochschulreife, ein durch Rechtsvorschrift bzw. von
der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
üder eine fachgebundene Studienberechtigung gemäß 8 82 Abs. 5 UG,
2. das Zeugnis über die bestandene Bachelor-Prüfung oder Diplomvorprüfung
 in einem biowissenschaftlichen Studiengang (z.B. Biochemie,
Biologie, Biotechnologie, Pharmazie, Medizin) oder ein, durch Rechtsvorschrift
 bzw. von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig
anerkanntes Zeuanis.

(2) Ist die Voraussetzung gemäß Absatz 1 Nr. 2 nicht erfüllt, kann der Kandidat/die
 Kandidatin die vorläufige Zulassung zur Diplomprüfung beantragen,
 die zur Teilnahme an den Prüfungsleistungen des Diplomstudiums
berechtigt. Das Bachelor-Zeugnis oder das Zeugnis über die Diplomvorprüfung
 ist nachzureichen.

(3) Die Zulassung darf nur abgelehnt werden, wenn

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1. die in Absatz 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht e
sind oder ,
2. die Unterlagen unvallständia sind nd

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