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IV. Diplom-Teilstudiengang
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Ziele des Studiengangs
Der Diplom-Teilstudiengang bietet die Möglichkeit, in das Bioinformatik-Studium
nach einem Vordiplom oder Bachelor in einem biowissenschaftlichen
Fach, wie Biochemie, Genetik, Gentechnologie, Medizin, Pharmazie
und Biologie, einzusteigen. Nachdem die Kandidaten/Kandidatinnen im
ersten Teil ihres bereits absolvierten Studiums die für die Bioinformatik
erforderlichen biowissenschaftlichen Grundlagen und Kenntnisse erworben
haben, werden sie während des fünf-semestrigen Diplom-Teilstudiengangs
in Bioinformatik, Mathematik und Informatik ausgebildet. Ziel
des Diplom-Teilstudiengangs, der mit dem akademischen Grad “Diplom-Bioinformatiker”
(Dipl.-Bioinf.) abgeschlossen wird, ist die Vorbereitung auf
eine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Bereich der Bioinformatik.
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Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Zulassung zur Diplomprüfung setzt voraus:
1. das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder einer einschlägigen
fachgebundenen Hochschulreife, ein durch Rechtsvorschrift bzw. von
der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
üder eine fachgebundene Studienberechtigung gemäß 8 82 Abs. 5 UG,
2. das Zeugnis über die bestandene Bachelor-Prüfung oder Diplomvorprüfung
in einem biowissenschaftlichen Studiengang (z.B. Biochemie,
Biologie, Biotechnologie, Pharmazie, Medizin) oder ein, durch Rechtsvorschrift
bzw. von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig
anerkanntes Zeuanis.
(2) Ist die Voraussetzung gemäß Absatz 1 Nr. 2 nicht erfüllt, kann der Kandidat/die
Kandidatin die vorläufige Zulassung zur Diplomprüfung beantragen,
die zur Teilnahme an den Prüfungsleistungen des Diplomstudiums
berechtigt. Das Bachelor-Zeugnis oder das Zeugnis über die Diplomvorprüfung
ist nachzureichen.
(3) Die Zulassung darf nur abgelehnt werden, wenn
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1. die in Absatz 1 genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht e
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2. die Unterlagen unvallständia sind nd
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