Full text : 2001 (0045)

3892 —

Ss 22

Anmeldung zur Master-Prüfung

(1) Der Antrag auf Zulassung zur Master-Prüfung erfolgt mit der Anmeldung
 zur Leistungskontrolle der ersten Lehrveranstaltung, in der der Kandidat/die
 Kandidatin eine Prüfungsleistung erbringen möchte. Diese Anmeldung
 soll in der Regel im siebten (ersten) Fachsemester erfolgen.

(2) Die Anmeldung muss schriftlich beim Prüfungssekretariat (Zentrum für
Bioinformatik) erfolgen.

(3) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss oder in dessen
Auftrag der/die Prüfungsausschussvorsitzende.

(4) Das Prüfungssekretariat des Zentrums für Bioinformatik legt, sofern
dies nicht bereits für die Bachelor-Prüfung geschehen ist, für den Prüfungskandidaten/die
 Prüfungskandidatin eine Prüfungsakte an, in der die
Ergebnisse aller Prüfungsleistungen vermerkt werden.

S 25

Master-Zeugnis und Hochschulgrad

(1) Über die bestandene Master-Prüfung wird innerhalb von vier Wochen
ein Zeugnis mit den Angaben gemäß 8 9 Abs. 2 ausgestellt. Das Zeugnis
ist vom Sprecher des Zentrums für Bioinformatik und vom/von der Prüfungsausschussvorsitzenden
 zu unterzeichnen. Das Zeugnis trägt das
Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist.
sowie das Datum der Unterzeichnung.

(2) Auf dem Zeugnis wird dem Kandidaten/der Kandidatin die Verleihung
des akademischen Grades "Master of Science” (M.Sc.) beurkundet.

(3) Ist die Master-Prüfung nicht bestanden, so erteilt der/die Vorsitzende
des Prüfungsausschusses dem Kandidaten/der Kandidatin hierüber einen
schriftlichen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen
ist.

(4) Auf Verlangen des Kandidaten/der Kandidatin wird eine Bescheinigung
darüber ausgestellt, wann das Prüfungsverfahren abgeschlossen worden
ist.
            
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