Full text : 2001 (0045)

377 —

S 15

Anmeldung zur Bachelor-Prüfung

(1) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelor-Prüfung erfolgt mit der Anmeldung
 zur ersten Lehrveranstaltung, in der eine Prüfungsleistung erbracht
wird. Die Bachelor-Prüfung soll zum Ende der Lehrveranstaltungen des
sechsten Fachsemesters abgeschlossen sein.

(2) Die Anmeldung muss schriftlich beim Prüfungssekretariat des Zentrums
für Bioinformatik erfolgen. Der Anmeldung sind beizufügen:

1. das Studienbuch oder entsprechende Unterlagen,
2. eine Erklärung darüber, ob der Kandidat/die Kandidatin bereits eine
Diplomvorprüfung, eine Bachelor-Prüfung, eine Diplomprüfung oder
eine Master-Prüfung im Studiengang Bioinformatik an einer wissenschaftlichen
 Hochschule in der Bundesrepublik Deutschland nicht
bestanden hat oder ob er/sie sich in einem schwebenden Zulassungsoder
 Prüfungsverfahren befindet.

(3) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss oder in dessen
Auftrag der/die Prüfunagsausschussvorsitzende.

(4) Die Zulassung darf nur abgelehnt werden, wenn
1. die in 8 12 genannten Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind
oder
2, die Unterlagen unvollständig sind oder
3. der Kandidat/die Kandidatin die Diplomvorprüfung, die Bachelor-Prüfung,
 die Diplomprüfung oder die Master-Prüfung im Studiengang
Bioinformatik an einer wissenschaftlichen Hochschule in der
Bundesrepublik Deutschland endgültig nicht bestanden hat.

(5) Das Prüfungssekretariat legt für jeden Kandidaten/jede Kandidatin eine
Prüfungsakte an, in der die Anmeldungen und Ergebnisse aller Leistungskontrollen
 vermerkt werden.

8 16
Bachelor-Zeugnis und Hochschulgrad

(1) Über die bestandene Bachelor-Prüfung ist innerhalb “ on Das Denen
ein Zeugnis mit den Angaben gemäß $ 9 Abs. 2 auszuste m ivon der Prüist
 vom Sprecher des Zentrums für Bioinformatik und ra Datum des
fungsausschussvorsitzenden zu unterzeichnen. Es enthä TS sowie das
Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist,
Datum der Unterzeichnung.
            
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