Full text : 2001 (0045)

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(Erziehung eines minderjährigen Kindes sowie die Betreuung pflegebedürftiger
 Angehöriger) wird ermöglicht.

(10) Die Bachelor-Prüfung ist bestanden, sobald
— der Kandidat/die Kandidatin die für das Studium notwendige Anzahl von
mindestens 187 Leistungspunkten, davon mindestens 116 benotet,
sowie die jeweilige Mindestanzahl an Leistungspunkten in den verschiedenen
 Lehrveranstaltungskategorien erworben hat,
der Kandidat/die Kandidatin den Nachweis eines mindestens 8-wöchigen
 Forschungsaufenthalts an einer Forschungseinrichtung oder einer
Universität oder eines mindestens 8-wöchigen Industriepraktikums in
einer Bioinformatik-, Biotech- oder Pharma-Firma — nach Möglichkeit im
Ausland — erbracht hat und
der Kandidat/die Kandidatin die Ausstellung des Bachelor-Zeugnisses
beantragt.

Die Master-Prüfung ist bestanden, sobald
der Kandidat/die Kandidatin die für das Studium notwendige Anzahl von
mindestens 63 Leistungspunkten, davon mindestens 54 benotet,
sowie die jeweilige Mindestanzahl an Leistungspunkten in den verschiedenen
 Lehrveranstaltungskategorien erworben hat,
die wissenschaftliche Arbeit (Master-Thesis) als bestanden bewertet
wurde (siehe 8 21) und
der Kandidat/die Kandidatin die Ausstellung des Master-Zeugnisses
beantragt.

Die Diplomprüfung ist bestanden, sobald
der Kandidat/die Kandidatin die für das Studium notwendige Anzahl von
mindestens 142 Leistungspunkten, davon mindestens 81 benotet,
sowie die jeweilige Mindestanzahl an.Leistungspunkten in den verschiedenen
 Lehrveranstaltungskategorien erworben hat,
die Diplomarbeit als bestanden bewertet wurde (siehe 8 28) und
der Kandidat/die Kandidatin die Ausstellung des Diplomzeugnisses
beantraat.

Falls der Kandidat/die Kandidatin mehr als die minimal notwendige Anzahl
an Leistungspunkten erworben hat, kann er/sie eine Teilmenge der bestandenen
 Leistungskontrollen zur Aufnahme in das Zeugnis auswählen sowie
darüber hinaus die Umwandlung einer mit mindestens “ausreichend” bewerteten
 Leistungskontrolle in eine unbenotete, bestandene Leistungskontrolle
 vornehmen, sofern weiterhin alle Anforderungen bezüglich der
Mindestanzahlen an Leistungspunkten erfüllt sind. Jede Lehrveranstaltung
kann nur in einer einzigen Lehrveranstaltunaskategorie berücksichtigt wer-
            
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