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Zentrumsrat des Zentrums für Bioinformatik jeweils für zwei Jahre zu
wählenden Mitglieder angehören:
1. drei Professoren/Professorinnen,
2. ein akademischer Mitarbeiter/eine akademische Mitarbeiterin, der/die
hauptberuflich im Zentrum für Bioinformatik tätig ist, sowie
3 ein Student/eine Studentin.
Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter/eine Steilvertreterin zu wählen.
(2) Der Zentrumsrat des Zentrums für Bioinformatik wählt aus den Mitgliedern
des Prüfungsausschusses nach Absatz 1 Nr. 1 den Vorsitzenden/
die Vorsitzende des Prüfungsausschusses und dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin.
(3) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder ordnungsgemäß
geladen sind und die Mehrheit der stimmberechtigten
Mitglieder anwesend ist. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet
der/die Vorsitzende.
(4) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der
Prüfungsordnung eingehalten werden. Er entscheidet über Zweifels- und
Ausnahmefälle, die auf Antrag eines Kandidaten/einer Kandidatin zu behandeln
sind. Die Entscheidung ist dem/der jeweils Betroffenen schriftlich
mitzuteilen.
(5) Der Prüfungsausschuss berichtet der Fakultät über die Entwicklung der
Prüfungen und Studienzeiten, gibt Anregungen zur Reform der Prüfungsund
Studienordnung und legt die Verteilung der Prüfungsnoten und
Gesamtnoten offen.
(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, Leistungskontrollen
zu Lehrveranstaltungen beizuwohnen.
(7) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, ebenso wie die stellvertretenden
Mitglieder, sind zur Verschwiegenheit bezüglich aller Angelegenheiten
des Prüfungsausschusses zu verpflichten.
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Prüfer/Prüferinnen und Beisitzer/Beisitzerinnen
(1) Der Prüfungsausschuss oder in seinem Auftrag der/die Vorsitzende
bestellt die Prüfer/Prüferinnen und die Raisitzat/Raisitzarinnan