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des Diplom-Teilstudiengangs muß außerdem eine wissenschaftliche Arbeit
(Master-Thesis bzw. Diplomarbeit) zu einer Fragestellung der Bioinformatik
verfassen. Jede Lehrveranstaltung hat ein in Leistungspunkten
(„Credit Points“) angegebenes Gewicht, das den Umfang der Lehrveranstaltung
wiedergibt, und schließt mit einer — zumeist benoteten — Leistungskontrolle
ab. Bestandene Leistungskontrollen sind studienbegleitende
Prüfungsleistungen, aus denen sich die Bachelor-Prüfung, die Master-Prüfung
und die Diplomprüfung für den Diplom-Teilstudiengang zusammensetzen.
Das Bachelor-Studium umfasst Lehrveranstaltungen mit
einem Gesamtumfang von mindestens 187 Leistungspunkten; das Master-Studium
umfasst, aufbauend auf dem Bachelor-Studiengang, Lehrveranstaltungen
mit einem Gesamtumfang von mindestens 63 Leistungspunkten
sowie die Master-Thesis mit einem Gesamtumfang von 30 Leistungspunkten;
das Diplomstudium umfasst Lehrveranstaltungen mit einem Gesamtumfang
von mindestens 142 Leistungspunkten sowie die Diplomarbeit
mit einem Gesamtumfang von 30 Leistungspunkten. Dabei sind spezifische
Mindestpunktzahlen in verschiedenen Lehrveranstaltungskategorien
vorgeschrieben. Jeder Absolvent/jede Absolventin des Bachelor-Studiengangs
ist ferner verpflichtet ein mindestens 8-wöchiges Industriepraktikum
in einer Bioinformatik-, Biotech- oder Pharma-Firma oder einen
mindestens 8-wöchigen Forschungsaufenthalt an einer Forschungseinrichtung
oder Universität — nach Möglichkeit im Ausland — zu absolvieren.
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Regelstudienzeit
(1) Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Bachelor-Prüfung beträgt
sechs Semester.
(2) Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Master-Prüfung beträgt
drei Semester.
(3) Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Diplomprüfung im Diplom-Teilstudiengang
beträgt fünf Semester.
(4) Die Prüfungsordnung und die entsprechende Studienordnung sind so
konzipiert, dass die Prüfungen innerhalb der Regelstudienzeiten abgeschlossen
werden können.
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Prüfungsausschuss
(1) Für die Wahrnehmung der durch diese Ordnung zugewiesenen Aufgaben
wird ein Prüfunasausschuss nebildet. dem die folnenden. vam