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Prüfungsordnung
für den Bachelor-, Master- und den Diplom-Teilstudiengang
Bioinformatik
Vom 31. Mai 2001
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund des 8 73 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der Saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsblatt S: 982) folgende
Prüfungsordnung für den Bachelor-, Master- und den Diplom-Teilstudiengang
Bioinformatik erlassen, die nach Zustimmung durch das Ministerium
für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird.
Il. Allgemeine Bestimmungen
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Geltungsbereich, Zuständigkeit
(1) Diese Ordnung regelt die Prüfungen für den Bachelor-, Master- und den
Diplom-Teilstudiengang Bioinformatik der Universität des Saarlandes. Bei
diesen Studiengängen arbeiten die Medizinische Fakultät, die Naturwissenschaftlich-Technische
Fakultät | (Mathematik und Informatik) und die
Naturwissenschaftlich-Technische Fakultät Il! (Chemie, Pharmazie, Werkstoffwissenschaften)
sowie das Deutsche Forschungsinstitut für Künstliche
Intelligenz und das Max-Planck-Institut für Informatik zusammen.
(2) Zuständig für die Organisation von Lehre, Studium und Prüfungen ist
das Zentrum für Bioinformatik der Universität des Saarlandes, das durch
einen gemeinsamen Beschluss der Dekane der Medizinischen Fakultät,
der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät I (Mathematik und
Informatik) und der Naturwissenschaftlich-Technischen Fakultät Ill
(Chemie, Pharmazie, Werkstoffwissenschaften) zum Zwecke der
Förderung von Forschung und Lehre im Bereich der Bioinformatik gegründet
wurde.
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Grundsätze
Das Studium gliedert sich in Lehrveranstaltungen, die den Kategorien
Vorlesungen mit Übungen, Proseminare, Seminare oder Praktika zugeordnet
sind. Jeder Absolvent/iede Ahbsalventin des Master-Studienaanas und