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(6) Vorlesungen stehen Studierenden aller Semester offen. Sie dienen entweder
der Vermittlung von Überblickswissen über philosophische Teilgebiete,
Epochen und Autoren oder der Vermittlung von Spezialwissen über
philosophische Forschungs- und Problemlagen.
Art, Anzahl und inhaltliche Ausrichtung der Pflichtveranstaltungen
im Grundstudium
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Für den Lehramtsstudiengang Philosophie ist im ersten Studienabschnitt
die erfolgreiche Teilnahme an vier Grundvorlesungen durch einen benoteten
Schein nachzuweisen. Von den vier Grundvorlesungen muss die erste
das Gebiet Logik, die zweite das Gebiet Philosophie des Geistes, die dritte
das Gebiet Ethik & Moralphilosophie und die vierte entweder das Gebiet
Sprachphilosophie oder das Gebiet Erkenntnistheorie behandeln. Darüber
hinaus ist die erfolgreiche Teilnahme an drei Proseminaren durch einen benoteten
Schein nachzuweisen. Von den Proseminaren muss eines einen
Schwerpunkt in der Theoretischen Philosophie, eines einen Schwerpunkt
in der Praktischen Philosophie und eines einen Schwerpunkt in einer
Epoche der Philosophiegeschichte besitzen. Das Proseminar zur Theoretischen
Philosophie muss eine Thematik aus der Kulturphilosophie/Anthropologie
behandeln.
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Art, Anzahl und inhaltliche Ausrichtung der Pflichtveranstaltungen
im Hauptstudium
Für den Lehramtsstudiengang Philosophie ist im zweiten Studienabschnitt
die erfolgreiche Teilnahme an drei (nicht zur Fachdidaktik gehörenden)
Veranstaltungen des Hauptstudiums durch einen benoteten Schein nachzuweisen.
Von diesen Veranstaltungen muss eine einen Schwerpunkt in
der Theoretischen Philosophie, die zweite einen Schwerpunkt in der
Praktischen Philosophie und die dritte einen historischen Schwerpunkt
besitzen. Darüber hinaus ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar
zur Fachdidaktik durch einen benoteten Schein nachzuweisen.
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Inkrafttreten, Übergangsregelungen
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft: