Full text : 2001 (0045)

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le philosophische Sachverhalte und Problemstellungen sowie über systematisch
 und historisch grundlegende philosophische Positionen. In Grundvorlesungen
 wird den Studierenden auch Gelegenheit zur aktiven Beteiligung
 in Form von Diskussionsbeiträgen oder Kurzreferaten gegeben. Benotete
 Leistungsnachweise werden aufgrund schriftlicher und gegebenenfalls
 mündlicher Leistungen (Kurzreferat, Vorlesungsnachschrift, Klausur,
Hausarbeit, schriftliche Hausaufgaben) erteilt.

(2) Proseminare sind Veranstaltungen des ersten Studienabschnittes (im
Umfang von 2 SWS); sie dienen der Beschäftigung mit systematischen
und historischen philosophischen Frage- und Problemstellungen sowie der
Vermittlung von fachlichen Grundkenntnissen und methodischen Grundfertigkeiten.
 In Proseminaren wird anhand ausgewählter Texte und Probleme
 die Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten im Fach Philosophie
exemplarisch eingeübt. Benotete Leistungsnachweise werden aufgrund
schriftlicher und mündlicher Leistungen (Referat, Protokoll, Klausur,
Hausarbeit, schriftliche Hausaufgaben) erteilt, unbenotete Erfolgsbescheinigungen
 aufgrund mündlicher Leistungen.

(3) Seminare sind Veranstaltungen des zweiten Studienabschnittes (im
Umfang von 2 oder 3 SWS), in denen philosophische Texte erörtert sowie
komplexe Sachverhalte und Problemstellungen erarbeitet werden; Seminare
 zur Philosophiedidaktik (im Umfang von 4 SWS), die in Verbindung
mit einem Schulpraktikum stehen, behandeln philosophische Themen und
Gegenstände unter fachdidaktischen Gesichtspunkten. Benotete Leistungsnachweise
 werden aufgrund schriftlicher und mündlicher Leistungen
(Referat. Hausarbeit) erteilt. ?

(4) Oberseminare sind Veranstaltungen für Studierende im zweiten Studienabschnitt
 und für Examinierte (im Umfang von 2 oder 3 SWS), in
denen aktuelle Probleme der philosophischen Forschung erarbeitet und
erörtert werden. Teilnahmevoraussetzungen sind Spezialkenntnisse in den
Jeweils einschlägigen philosophischen Gebieten. Benotete Leistungsnachweise
 werden aufgrund schriftlicher und mündlicher Leistungen (Referat,
Hausarbeit) erteilt 2

(5) Kolloquien dienen der Examensvorbereitung und der Besprechung von
Examensarbeiten, sie bieten auch die Möglichkeit der Vorstellung anderer
forschungsrelevanter Arbeiten. Die Inhalte werden nach Absprache zwischen
 Dozierenden und Studierenden festgeleat.

Seminare sind "Hauptseminare" im Sinne der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. .
Oberseminare sind "Hauptseminare” im Sinne der Ausbildunas- und Prüfunasardnung für
das Lehramt an Gvmnasien und Cesamtechulen
            
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