(4) Die Studierenden schließen vor Beginn der praktischen Studienphase
einen entsprechenden Vertrag ab. Vor Vertragsabschluss ist die Zustimmung
des Prüfungsausschusses, der die Aufgabe auf das Praxisreferat
delegieren kann, einzuholen. Das Praxisreferat veröffentlicht spätestens
während des der praktischen Studienpraxisphase vorausgehenden Semesters
durch Aushang die mit dem Beginn der praktischen Studienphase
zu beachtenden Termine.
(5) Die Zulassungsbedingungen, die Betreuung, die inhaltliche Gestaltung
und zeitliche Einordnung der praktischen Studienphase sowie die Art der
praxisbegleitenden Nachweise werden in Anlage 2 zur Studienordnung
des Fachbereichs Architektur geregelt.
(6) Der Erfolg der praktischen Studienphase wird durch den Prüfungsausschuss,
der die Aufgabe delegieren kann, festgestellt und im Abschlusszeugnis
dokumentiert.
3
Prüfungsaufbau
Die Diplom-Vorprüfung besteht aus Fachprüfungen, die Diplomprüfung
aus Fachprüfungen und der Diplomarbeit, gegebenenfalls ergänzt um ein
Kolloquium. Fachprüfungen setzen sich aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen
in einem Prüfungsfach oder in einem fachübergreifenden
Prüfunagsgebiet zusammen.
Fachprüfungen werden in der Regel im Anschluss an die jeweiligen
Lehrveranstaltungen des Grund- bzw. des Hauptstudiums durchgeführt.
584
Leistungspunktsystem
Für den Studiengang Architektur wird das Leistungspunktsystem schrittweise
eingeführt.
855
Fristen und Termine
(1) Die Anlage zur Prüfungsordnung ‘Prüfungskatalog’ enthält Angaben
über den Zeitpunkt, an dem die Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung und
der Diplomprüfung erstmals abgelegt werden müssen und zu welchem
Zeitpunkt eine Wiederholung möglich ist.
(2) Die Prüfungen können auch vor Ablauf der festgesetzten Fristen abgelegt
werden.