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Art, Anzahl und inhaltliche Ausrichtung der Pflichtveranstaltungen
im Hauptstudium
Für den Magisterstudiengang Philosophie im Hauptfach ist im zweiten
Studienabschnitt die erfolgreiche. Teilnahme an vier, für den Magisterstudiengang
im Nebenfach an zwei Veranstaltungen des Hauptstudiums
durch einen benoteten Schein nachzuweisen. Von den für die Studierenden
im Hauptfach obligatorischen Veranstaltungen muss eine einen
Schwerpunkt in’ der Praktischen Philosophie und zwei müssen einen
Schwerpunkt in der Theoretischen Philosophie aufweisen; die vierte
Pflichtveranstaltung muss einen historischen Schwerpunkt besitzen. Die
Pflichtveranstaltungen für Studierende im Nebenfach sind frei wählbar.
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Inkrafttreten, Übergangsregelungen
(1) Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
(2) Für Studierende, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Ordnung
einen Studienabschnitt begonnen haben, gilt die bisherige Studienordnung
für den Studiengang Philosophie vom 15. Juni 1988 (Dienstblatt 1990, S.
2) bis zur Beendigung des begonnenen Studienabschnitts fort, längstens
jedoch drei Jahre.
(3) Auf ihren Antrag hin können Studierende im Fall von Abs. 2 nach der
neuen Studienordnung studieren.
Saarbrücken, den 25. Juni 2001
Die Universitätspräsidentin
Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel