354 —
84
Gliederung und Ziele des Studiengangs
(1) Der Magisterstudiengang Philosophie gliedert sich in zwei Studienabschnitte;
den ersten bildet das Grundstudium, den zweiten das Hauptstudium.
(2) Im Grundstudium, das in der Regel nach dem vierten Fachsemester mit
der Zwischenprüfung abgeschlossen wird, sollen die Studierenden systematische
und historische Grundkenntnisse erwerben und sich die notwendigen
Fähigkeiten für eine erste selbständige Beschäftigung mit Fragestellungen
der Theoretischen und der Praktischen Philosophie erarbeiten.
(3) Im Hauptstudium, das sich in der Regel unmittelbar an das Grundstudium
anschließt und mit der Magisterprüfung (im Haupt- oder Nebenfach)
abgeschlossen wird, sollen die Studierenden ihre Grundkenntnisse
erweitern, ein vertieftes Verständnis von Teilgebieten der Systematischen
(Theoretischen und Praktischen) Philosophie gewinnen und sich nach
Möglichkeit mit fachübergreifenden Fragestellungen beschäftigen. Dies
schließt die Aneignung von Kenntnissen über die Philosophiegeschichte
und ihre Epochen (Antike, Mittelalter, Neuzeit) ein.
85
Stundenverteilung
(1) Für den Studiengang im Hauptfach (HF) ist im Grundstudium eine
Mindestgesamtstundenzahl von 22 Semesterwochenstunden (SWS) und
im Hauptstudium von 8 SWS durch erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen
nachzuweisen. Für den Studiengang im Nebenfach (NF) ist im
Grundstudium eine Mindestgesamtstundenzahl von 20 SWS und im
Hauptstudium von 4 SWS durch erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen
nachzuweisen. Es wird Studierenden — insbesondere im Hauptstudium
— empfohlen, über die obligatorischen Veranstaltungen hinaus
weitere Veranstaltungen zu besuchen. Die den verschiedenen Philosophiebereichen
bzw. Studienabschnitten zugeordneten Stundenzahlen
der nachfolgenden Übersicht stellen empfohlene Richtwerte zur zeitlichen
und thematischen Gliederung des Studiums dar.
(2) Stundenverteilung - Übersicht:
Systematische Philosophie
Theoretische Philosophie
Praktische Philosophie
Grundstudium
HF NF
18 16
12. 10
06 06
Hauptstudium
HF NF
18 .14
12. 10
06 04