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Sechste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die
Magisterprüfung der Fachbereiche der Philosophischen
Fakultät der Universität des Saarlandes
(Magisterprüfungsordnung)
Vom 07. Dezember 2000
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 73 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der Saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) folgende
sechste Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Magisterprüfung der
Fachbereiche der Philosophischen Fakultäten der Universität des Saarlandes
vom 11. Mai 1994 (Dienstbl. S. 150), zuletzt geändert durch Ordnung
vom 22. Juli 1998 (Dienstbl. S. 92), erlassen, die nach Zustimmung
durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet
wird.
Artikel 1
Die Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche der Philosophischen
Fakultät wird wie folgt geändert:
1. Anlage 3 wird wie folgt geändert:
Vor Nummer 2 wird folgende Nummer 1 eingefügt:
„Philosophie-als Hauptfach:
— die erfolgreiche Teilnahme an 4 Veranstaltungen des Hauptstudiums:
Philosophie als Nebenfach:
— die erfolgreiche Teilnahme an 2 Veranstaltungen des Hauptstudiums.‘
2. Anlage 4 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nr. 2 wird nach dem ersten Spiegelstrich das Fach „1“
gestrichen.
b) Absatz 1 Nr. 6 erhält folgende Fassung:
„Kenntnisse des Englischen und einer weiteren Fremdsprache (die
zweite Fremdsprache muss Altgriechisch, Latein, Französisch. Italienisch
oder Spanisch sein)
— im Fach 1 als Haupt- oder Nebenfach:"