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4. Leistungsbewertung:
Leistungs- und Bewertungskriterien sollen so festgelegt werden, dass
Originalität und Qualität als Bewertungsmaßstab grundsätzlich Vorrang
vor Quantität haben.
Saarbrücken, 07. Juni 2001
Die Universitätspräsidentin
(Univ.- Prof. Dr. Margret Wintermantel)