eine ethische Grundhaltung beim wissenschaftlichen Arbeiten vermittelt
werden soll.
d) Unbeschadet der Verantwortung der Universitätsleitung trägt jede
Einrichtung der Universität im jeweiligen Bereich die Verantwortung
für eine angemessene Organisation, die gewährleistet, dass die
Aufgaben der Leitung, Aufsicht, Qualitätssicherung und Konfliktregelung
eindeutig zugewiesen sind und tatsächlich wahrgenommen
werden.
2. Publikation, Autorenschaft und Verantwortung:
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind der Gesellschaft
gegenüber verpflichtet, Rechenschaft über ihre Arbeit abzulegen, insbesondere
durch Wahrhaftigkeit, Vollständigkeit, Transparenz, Methodenehrlichkeit
und Nachprüfbarkeit. Publikationen sollen folgenden
Kriterien genügen:
- Veröffentlichung neuer Beobachtungen oder Erkenntnisse in Originalarbeiten:
Berücksichtigung und Kennzeichnung relevanter Vorarbeiten anderer
Autoren und Autorinnen.
Autorenschaft wird durch wesentliche Beiträge (Konzeption, Erhebung,
Auswertung, Aufbereitung von Daten und ihre Umsetzung in ein publikationsfähiges
Manuskript) begründet. Autorenschaft bedeutet Mitverantwortung
für das Gesamtmanuskript. Die Leitung einer Einrichtung
begründet keine Autorenschaft. Eine sog. Ehrenautorenschaft ist ausgeschlossen.
3. Wissenschaftlicher Nachwuchs:
a) Der Ausbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
gilt besondere Aufmerksamkeit.
b) Doktoranden/Doktorandinnen und andere Nachwuchswissenschaftler/Nachwuchswissenschaftlerinnen
sollen durch mindestens
zwei erfahrene Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen begleitet
werden, von denen einer/eine nicht derselben Arbeitsgruppe oder
Abteilung wie der/die Nachwuchswissenschaftler/Nachwuchswissenschaftlerin
angehören soll. Die begleitenden Wissenschaftler/Wissenschaftlerinnen
sollen für Rat und Hilfe und bei Bedarf zur
Vermittlung in Kanfliktsituatioanen zur Verfügung stehen