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(4) Auf ihren Antrag hin können Studierende im Fall von Absatz 3 nach der
neuen Studienordnung studieren.
(5) Die nach der bisherigen Ordnung im Studiengang Metalltechnik für das
Lehramt an beruflichen Schulen erbrachten Studienleistungen werden angerechnet.
Saarbrücken, 8. Juni 2001
Die Universitätspräsidentin
Univ.-Prof. Dr. Margret Wintermantel