— 336 —
Zwischenprüfungsordnung des Studienganges Metalltechnik für das Lehramt
an beruflichen Schulen vom 8. Juni 2001 und der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen vom 22. September
1981 (Dienstbl. S. 360).
(2) Die Studienordnung bestimmt das von der Fakultät zu gewährleistende
Lehrangebot.
(3) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte. Der erste Studienabschnitt,
der regelmäßig 4 Semester umfasst, wird mit der Zwischenprüfung
abgeschlossen.
82
Berufspraktische Tätigkeit
In das Studium eingeordnet ist eine berufspraktische Tätigkeit von mindestens
einem Jahr. Der Ablauf der berufspraktischen Tätigkeit ist in der
Ordnung für Betriebspraktika für das Lehramt an beruflichen Schulen vom
festgelegt.
Il. Erster Studienabschnitt
83
Studienfächer
(1) Das Studium der Metalltechnik für das Lehramt an beruflichen Schulen
umfasst im ersten Studienabschnitt Lehrveranstaltungen Vorlesungen (V),
Übungen (U), Praktika (P) im Gesamtumfang von 57 Semesterwochenstunden
(SWS). Davon entfallen in SWS auf die Studienfächer:
1. Höhere Mathematik für Ingenieure
2. Physik für Ingenieure
3. Anorganische und Allgemeine Chemie
4. Technische Mechanik
5. Werkstoffkunde und Werkstoffprüfung
6. Grundlagen der Konstruktion
7. Einführung in die Informatik
8V, 40
6V, 2U, 2P
5V
9V, 30
5V, 2P
4V, 20
22V 3Ü
(2) Der Umfang der Fächer Mathematik, Chemie, Informatik bzw. Physik
richtet sich nach der Wahl des allgemeinbildenden Faches. Sind im allgemeinbildenden
Fach mindestens gleichwertige Lehrveranstaltungen,
Studien- und Prüfungsleistungen enthalten, so werden diese angerechnet.